Hallo Brigitte,
eine Schwerbehinderung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf einen Antrag auf Erwerbsminderungrente.
Soweit das Gutachten des Versorgungsamtes jedoch Aussagen zu Ihrer aktuellen gesundheitlichen Sitaution bzw. zu Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen beinhaltet, sollten Sie eine Kopie an den Rentenversicherungsträger weiterleiten bzw. direkt dem Rentenantrag beilegen.