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Schwerbehinderung/Rente

von Paulchen17.06.2008 | 19:09
1147 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Legende: Geb. 06.50 / über 35 Jahre anerkannte Beitragszeiten. Frage: Werde in 07/08 einen GDB von 60 zuerkannt bekommen. Kann ich sodann mit bereits 60 Jahren ohne jedwelche Auflagen in Rente gehen und wie hoch wären die Anzüge,danke.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Paulchen,

mit den angegebenen 35 Beitragsjahren erfüllen Sie die erforderliche Wartezeit für die Altersrente wegen Schwerbehinderung. Sofern bei dem gewünschten Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres weiterhin der erforderliche GdB 50 oder höher vorliegt, können Sie ab 07/2010 mit 10,8 % Minderung in die Altersrente wegen Schwerbehinderung gehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Paulchen,

für den Rentenanspruch ist es unerheblich, ob der GdB höher als 50 ist. Daraus ergeben sich keine Unterschiede.

2 Antworten

-am 17.06.2008 | 23:38
Warum lassen Sie sich nicht eine für Sie kostenfreie Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung zusenden? Da steht dann alles schwarz auf weiß für alle möglichen Rentenarten. Sie können unter Vorlage des Personalausweises auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorsprechen - siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Paulchenam 18.06.2008 | 09:41
Vielen Dank. Eine Frage noch,wenn 50% ausreichen - welche Vor und oder Nachteile ergeben sich dann aus der Staffelung zwischen 50 u. 100 - z. B. 80 - gesehen. Danke
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