Hallo Paulchen,
mit den angegebenen 35 Beitragsjahren erfüllen Sie die erforderliche Wartezeit für die Altersrente wegen Schwerbehinderung. Sofern bei dem gewünschten Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres weiterhin der erforderliche GdB 50 oder höher vorliegt, können Sie ab 07/2010 mit 10,8 % Minderung in die Altersrente wegen Schwerbehinderung gehen.