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Schwerbehinderungsrente

von laro14.01.2010 | 14:00
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag und alles Gute für 2010 Ich bitte um einen Fachlichen Rat. Zuerst mein Fall und meineDaten:03.1947geb,seit 1961 im Arbeitsleben und seit 2005 Schwerbehinderung mit 50%. Fakten: Zunächst vom 01.11.2008 bis04.2009 krank .Nach Rehaaufforderung der KK versuchte Arbeitsaufnahme der nach vier Wochen wieder endete(Rückenprobleme).Seit 06.2009 bis dato krank.Nach erneuter Auforderug der KK auf Reha auch diesen gestellt am03.09.2009 mit dem Hinweis innerhalb der nächsten 6 monate in Rente zu gehen. Am 09.09.2009 Ablehnung der Reha durch die DRV das der Antrag an die KK weiter zu leiten, von dort auf weitere Nachrichten zu Warten.Bis Heute noch keine Nachricht erhalten. Am 08.01.2010 Altersrente für Schwerbehinderte bei der DRV beantragt zum 01.04.2010.Heute 14.01.2010 bekomme ich von der DRV ein Brief der zu Aufklärung des medizinischen Sachverhalts das eine Durchführung einer ärzlichen Begutachtung bevorsteht.Nach einem Anruf bei der zuständige Stelle bei der DRV bekam ich von einer sehr unfreudlichen Dame die Auskunf das es sich um eine EM handelt wegen des Rehaantrages und das Sie auf die Gutachten warten muss.War mein Altersrentenantrag falsch und wenn ja warum keine genauere Beratung derDRV bei der Antragstellung wo mir gesagt worde es sei alles in Ordnung? Was kann nun auf mich zukommen,wie kann ich mich verhalten.Bitte um Antwort. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollte die Rentenversicherung den Reha-Antrag als erstangegangener Träger geprüft und dann wg. Unzuständigkeit an die Krankenversicherung weiter geleitet haben, ist dennoch von einem wirksam gestellten Reha-Antrag auszugehen.

Da dieser Reha-Antrag aufgrund der Aufforderung der Krankenkasse zu stellen war, sind Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie diesen Reha-Antrag zu Lasten der Krankenkasse nicht zurücknehmen dürfen. Die Rentenversicherung ist daher gezwungen, durch Untersuchung festzustellen, ob Ihre Erwerbsminderung eingeschränkt ist. Ihr Altersrentenanspruch ab 01.04.2010 ist davon nicht berührt.

2 Antworten

-_-am 15.01.2010 | 03:37
Wenn der Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden ist, haben Sie kein Dispositionsrecht. Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html Erst danach kann über Ihren Antrag auf Altersrente entschieden werden.
laroam 24.01.2010 | 13:06
Leider habe ich mit einer Antwort von Experte nicht mehr gerechnet und deshalb die Beitragsseite nicht mehr verfolgt.Ihre Antwort ist eindeutig und ich denke das ich mich mit einer Kürzung der Rente abfinden muß.Aber trotzdem noch einer Frage:Da ich weder von der KK noch von der DRV "SO" aufgeklärt worden bin,fällt es mir sehr schwer die ev Rentenkürzung alleine zu verantworten da ich in der Sache bei Gott kein Fachmann bin .Würde mir einen Anwalt oder der VdK da weiter helfen können ? Bin übrigens noch nicht zur medizinische Untersuchung gewesen,habe nur einen Brief bekommen das es demnächst passiert.Und noch was:Die Ablehnung des Rehaantrages und mein AR Antrag habe ich von bzw bei der DRV Hessen bekommen bzw gestellt und die Auforderung zu medizinische Untersuchung von der DRV Rheinland-Pfalz,ist das so ok?Ich wei0 das ich nerve,bitte trozdem um Antwort Vielen Dank
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