Hallo Babs,
auf Ihren Antrag hin wird zunächst ein Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen erteilt. Sollten Sie die Schwerbehinderung bestätigt bekommen, wird rückwirkend die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt. Die aufgrund der ursprünglich berechneten Abschläge nicht ausgezahlten Beträge wären nachzuzahlen. Für den Fall, dass die Schwerbehinderung nicht festgestellt wird, bleibt es bei der Kürzung der Altersrente für langjährig Versicherte.