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Experten-Antwort

Schwerbehintertenausweis und Rentenantrag

von Babs19.05.2018 | 09:54
380 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt , aber noch keinen Bescheid bekommen. Gleichzeitig will ich nun einen Antrag auf Alterruhegeld stellen (Jahrgang 3/55/ u. 36 Versicherungsjahre). Wie wird das Altersruhegeld berechnet, wenn die Schwerbehinderung noch nicht feststeht? Werden dann die Abschläge vorgenommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Babs,

auf Ihren Antrag hin wird zunächst ein Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen erteilt. Sollten Sie die Schwerbehinderung bestätigt bekommen, wird rückwirkend die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt. Die aufgrund der ursprünglich berechneten Abschläge nicht ausgezahlten Beträge wären nachzuzahlen. Für den Fall, dass die Schwerbehinderung nicht festgestellt wird, bleibt es bei der Kürzung der Altersrente für langjährig Versicherte.

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1 Antworten

W*lfgangam 19.05.2018 | 14:29
Hallo Babs, im Rentenantrag wird abgefragt, ob Sie die Schwerbehinderteneigenschaft beantragt haben. Sollte das GdB-Verfahren sich hinziehen, erhalten Sie zunächst einen Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte - mit dem entsprechenden Abschlag. Bekommen Sie danach die Schwerbehinderteneigenschaft vom Versorgungsamt zugesprochen, wird der Rentenbescheid in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen 'gewandelt' und die Rente zum Rentenbeginndatum neu berechnet/die Abschläge werden nachgezahlt. Gruß w.
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