Hallo Experten
Ich bin 1951 geboren und seit 1999 mit 80 % schwerbeschädigt (sitze im Rollstuhl). Durch den Konkurs meines Arbeitgebers bin ich seit 2005 arbeitslos und habe danach 1 Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Seither erhalte ich keinen Leistungsbezug mehr.
Alle 3 Monate muß ich mich beim Arbeitsamt melden (sonst würde ich die Meldungen zur Rentenversicherung verlieren) und und meine Aktivitäten nachweisen. In der Zwischenzeit habe ich ca. 120 Bewerbungen geschrieben, leider auf Grund meiner Behinderungen (sitze im Rollstuhl) habe ich nur Absagen bekommen.
Eine Rente mit 60 kann ich erst 2011 mit 10,8 % Abschlag beantragen was ich auch tun werde.
Jetzt verlangt das Arbeitsamt weiterhin den Nachweis von mindestens 7 Bewerbungen pro Monat von mir oder ich soll mich beim Arbeitsamt abmelden. In diesem Fall würde ich allerdings für die restlichen 2 Jahre die Meldung des Arbeitsamtes als Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug verlieren und das würde sich auf die zu erwartende Rente negativ auswirken. Das Arbeitsamt übt hier ganz ordentlich Druck aus, da es anscheinend neue Vorschriften für schwerbehinderte Menschen gibt. O-Ton meines Sachbearbeiters beim Arbeitsamt: Selbst ohne Kopf und ohne Beine haben Sie Nachweise der Eigeninitiative zu erbringen! (Nur hat mir das Arbeitsamt in der Zeit seit meiner Arbeitslosigkeit noch keinen einzigen Arbeitsplatz vermitteln können da für meinen speziellen Fall nichts vorhanden ist).
Wie soll ich mich verhalten? Was soll ich tun?
Jetzt schon herzlichen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Arnold