Schwerbeschädigt und Bewerbungsvorlagen

von
Arnold

Hallo Experten

Ich bin 1951 geboren und seit 1999 mit 80 % schwerbeschädigt (sitze im Rollstuhl). Durch den Konkurs meines Arbeitgebers bin ich seit 2005 arbeitslos und habe danach 1 Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Seither erhalte ich keinen Leistungsbezug mehr.

Alle 3 Monate muß ich mich beim Arbeitsamt melden (sonst würde ich die Meldungen zur Rentenversicherung verlieren) und und meine Aktivitäten nachweisen. In der Zwischenzeit habe ich ca. 120 Bewerbungen geschrieben, leider auf Grund meiner Behinderungen (sitze im Rollstuhl) habe ich nur Absagen bekommen.

Eine Rente mit 60 kann ich erst 2011 mit 10,8 % Abschlag beantragen was ich auch tun werde.

Jetzt verlangt das Arbeitsamt weiterhin den Nachweis von mindestens 7 Bewerbungen pro Monat von mir oder ich soll mich beim Arbeitsamt abmelden. In diesem Fall würde ich allerdings für die restlichen 2 Jahre die Meldung des Arbeitsamtes als Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug verlieren und das würde sich auf die zu erwartende Rente negativ auswirken. Das Arbeitsamt übt hier ganz ordentlich Druck aus, da es anscheinend neue Vorschriften für schwerbehinderte Menschen gibt. O-Ton meines Sachbearbeiters beim Arbeitsamt: Selbst ohne Kopf und ohne Beine haben Sie Nachweise der Eigeninitiative zu erbringen! (Nur hat mir das Arbeitsamt in der Zeit seit meiner Arbeitslosigkeit noch keinen einzigen Arbeitsplatz vermitteln können da für meinen speziellen Fall nichts vorhanden ist).

Wie soll ich mich verhalten? Was soll ich tun?

Jetzt schon herzlichen Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Arnold

von
Corletto

Grundsätzlich werden Sie um Bewerbungen nicht herumkommen.

Ob allerdings nun gerade die Zahl 7 Pflicht ist oder diese nur einfach willkürlich vom Sachbearbeiter festgelegt wurde, wäre zu fachlich/rechtlich abzuklären.

Als Schwerbehinderter unterliegen Sie ( zumindest theoretisch ) aber auf jeden Fall einem besonderen Schutz und man kann mit ihnen darum nicht wie mit einem Nichtschwerbehindertenverfahren !

Wichtig ist, das Sie von einem speziellen Schwerbehindertenmitarbeiter der Agentur für Arbeit betreut werden und nicht von jemand xbeliebigem dort.

Die Schwerbehindertenberater haben eine besondere Aus- und Weiterbildung und sind mit den Problemen/Besonderheiten von Schwerbehinderten vertraut.

Ihr Sachbearbeiter scheint dies entweder nicht zu sein oder es nicht zu wollen...

Persönlich würde ich ihre konkrete Situation auf jeden Fall einmal mit dem VDK/SoVD oder einen Sozialrechtsanwalt abklären und dann event. entsprechende Schritte gegen die Agentur einleiten.

Sobald ein Anwalt im Spiel ist, werden die Leute bei der Agentur im Regelfall mehr als vorsichtig ihnen gegenüber agieren und event. einige " Spielchen " unterlassen.

Lassen Sie sich auf jeden Fall fachlich kompetent beraten.

Abmelden bei der Agentur für Arbeit dürfen Sie sich keinesfalls , wegen den negativen Auswirkungen auf ihre Rente.

Experten-Antwort

Hallo Arnold,

die Meldung bei der Argentur für Arbeit ist für die Berücksichtigung als Anrechnungszeit von Bedeutung. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Arbeitslosigkeit in Sinne des § 16 SGB III vorliegt, dass heisst, die Meldung als Arbeitssuchender muss wegen Arbeitslosigkeit erfolgen. Nur so kann gewährleistet sein, dass weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Unabhängig von Ihrem Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, und prüfen lassen, ob Ihnen nicht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit zusteht.

von
Arnold

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Eigentlich ist es mir schon klar, daß ich mich alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden muß um die Meldung zur Rentenversicherung nicht zu verlieren.

Aber mit 58 Jahren und stark schwerbeschädigt jeden Monat 7 Bewerbungen nachzuweisen?

Das macht doch keinen Sinn? Oder wer stellt mich jetzt noch ein?

Arnold

von
Corletto

Nicht alles was die Agentur für Arbeit an Massnahmen verlangt , ist sinnvoll....

Und in ihrem Alter und ihrer starken Schwerbehinderung
sicherlich nicht.

Aber wenn eine gewisse Anzahl an Bewerbungen eben gesetzlich so vorgeschrieben sind, muessen Sie diese Bewerbungen ebenmachen und die Frage nach der Sinngebung stellt sich dann ja gar nicht.

Im übrigen habe ich irgendwo mal gelesen, das Sie sich theoretisch auch 7 x im Monat bei derselben Firma bewerben können. Damit hätten Sie die Vorgaben der Agentur dann erfüllt und alles ist gut.

Allerdings sollten Sie erstmal klären, ob Sie überhaupt von einem Schwerbehindertenberater betreut werden oder nicht.

Wenn nicht, sollten Sie auf einem Beraterwechsel bestehen und dann werden die Karten ja neu gemischt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?