Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Arnold,
die Meldung bei der Argentur für Arbeit ist für die Berücksichtigung als Anrechnungszeit von Bedeutung. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Arbeitslosigkeit in Sinne des § 16 SGB III vorliegt, dass heisst, die Meldung als Arbeitssuchender muss wegen Arbeitslosigkeit erfolgen. Nur so kann gewährleistet sein, dass weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Unabhängig von Ihrem Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, und prüfen lassen, ob Ihnen nicht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit zusteht.
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