Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man erhalten, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt ist und die entsprechende Altersgrenze erreicht ist. Für ab dem 1.1.1952 geborenen Versicherten erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze.
Eine Altersrente für Schwerbehinderte ist für Personen, die im Mai 1952 geboren sind, frühestens mit 60 Jahren und 5 Monaten möglich. Der Abschlag beträgt hierbei 10,8%. Ohne Abschläge ist diese Rente mit einem Rentenbeginn ab 63 Jahren und 5 Monaten möglich.
Da Sie entsprechend Ihrer Angaben voraussichtlich die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt haben, empfehlen wir Ihnen, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer unserer Beratungsstellen zu vereinbaren. Wie bereits von "Vorsicht" mitgeteilt, kann evtl. die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung bestehen. Die Möglichkeiten der Beitragszahlung sowie die Vor- und Nachteile können hierbei individuell mit Ihnen geklärt werden.