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Experten-Antwort

Schwerbeschädigten Rente ab 60.

von Roos04.08.2011 | 12:50
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, hier meine Eckdaten: -Alter: 31.05.1952 -Rentenanwartschaften: 1.1.68-26.12.1995 -danach Vorsorgewerk NRW bis heute -schwerbeschädigt 50 % G Meine Frage: kann ich mit 60 Jahren plus 6 monaten Rente beziehen? - wenn Ja:mit welchen Abzügen ? mfg R.Roos

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man erhalten, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt ist und die entsprechende Altersgrenze erreicht ist. Für ab dem 1.1.1952 geborenen Versicherten erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze.

Eine Altersrente für Schwerbehinderte ist für Personen, die im Mai 1952 geboren sind, frühestens mit 60 Jahren und 5 Monaten möglich. Der Abschlag beträgt hierbei 10,8%. Ohne Abschläge ist diese Rente mit einem Rentenbeginn ab 63 Jahren und 5 Monaten möglich.

Da Sie entsprechend Ihrer Angaben voraussichtlich die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt haben, empfehlen wir Ihnen, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer unserer Beratungsstellen zu vereinbaren. Wie bereits von "Vorsicht" mitgeteilt, kann evtl. die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung bestehen. Die Möglichkeiten der Beitragszahlung sowie die Vor- und Nachteile können hierbei individuell mit Ihnen geklärt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Kalendermonate) ist unbedingte Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Hierzu gehören anrechenbare Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten (z.B. Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr), Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und wegen Pflege sowie ggf. Monate aus dem Versorgungsausgleich, seit 01.04.1999 aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung und seit 01.01.2002 aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern. Weitere anrechenbare Monate aus "Verzinsungen" o.ä. sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Ob Sie diese 35jährige Wartezeit erfüllen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft ersehen oder aber Sie können - wie bereits gesagt - einen persönlichen Beratungstermin wahrnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Keine Ahnungam 04.08.2011 | 13:08
Nein, da Mindestversicherungszeit (35 Jahre) nicht erfüllt ist. Die Regelaltersrente kommt für Sie in Betracht.
Vorsichtam 04.08.2011 | 13:27
Sollten bisher nur 28 Jahre anrechenbare Zeit auf die 35-jährige Wartezeit vorliegen, könnte die Zahlung von frw.Mindestbeiträgen für die Zeit von 01.01.2011 - 31.12.2016 (7Jahre) einen Rentenbeginn 01.01.2017 statt 01.12.2017 ermöglichen. Wäre ein Aufwand von ca. 6720,- Eur. Lassen Sie sich zur Frage, welche Rente sie dann ab 01.01.2017 erwarten könnten in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV beraten. Sollte z.B. eine Altersrente von dann 800,- Eur netto herauskommen, wären das 8800,- Eur Vorteil für 6720,- Eur Einsatz.
Bernieam 04.08.2011 | 13:50
So einen Schwachsinn nennt man dann wohl landläufig eine Milchmädchenrechnung .
Michmädchenam 04.08.2011 | 14:29
Zitat von Bernie anzeigenausblenden
Sollten bisher nur 28 Jahre anrechenbare Zeit auf die 35-jährige Wartezeit vorliegen, könnte die Zahlung von frw.Mindestbeiträgen für die Zeit von 01.01.2011 - 31.12.2016 (7Jahre) einen Rentenbeginn 01.01.2017 statt 01.12.2017 ermöglichen. Wäre ein Aufwand von ca. 6720,- Eur. Lassen Sie sich zur Frage, welche Rente sie dann ab 01.01.2017 erwarten könnten in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV beraten. Sollte z.B. eine Altersrente von dann 800,- Eur netto herauskommen, wären das 8800,- Eur Vorteil für 6720,- Eur Einsatz.
So einen Schwachsinn nennt man dann wohl landläufig eine Milchmädchenrechnung .
Willst Du damit sagen Ich könnte nicht rechnen ?
hegehosaam 04.08.2011 | 14:32
Das Ganze hat nur einen Haken: Vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2016 sind's nur 6 Jahre... ;-)
Vorsichtam 04.08.2011 | 14:34
Wir waren beim "Sie" Fräulein Milchmädchen! Ich weiß nicht, ob Sie rechnen können. Ist Ihre Sache. Ich gehe von Fakten aus. Begründen Sie mir Ihre Rechnung mit Fakten, ansonsten lassen Sie diese Kommentare doch bitte!
Vorsichtam 04.08.2011 | 14:36
Sollten bisher nur 28 Jahre anrechenbare Zeit auf die 35-jährige Wartezeit vorliegen, könnte die Zahlung von frw.Mindestbeiträgen für die Zeit von 01.01.2011 - 31.12.2016 (7Jahre).....
Das Ganze hat nur einen Haken: Vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2016 sind's nur 6 Jahre... ;-)
Oh, Sie haben Recht! Danke für den Hinweis! Na dann passt´s nicht mehr. Schade und Sorry. MfG
hotzenplitzam 04.08.2011 | 14:43
Uih, rechnen und Fachwissen schließen sich scheinbar aus?!?
Bernieam 04.08.2011 | 17:59
Das Ganze hat nur einen Haken: Vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2016 sind's nur 6 Jahre... ;-)
Oh, Sie haben Recht! Danke für den Hinweis! Na dann passt´s nicht mehr. Schade und Sorry. MfG
Also doch Milchmädchenrechnung. lol Sie sollten sich mit ihren Beiträgen in Zukunft doch etwas zurückhalten. Mit ihren häufig falschen Auskünften verunsichern Sie die Leute mehr als alles andere. Aber keine Sorge, ich werde besonders ihre Beiträge ab sofort genau prüfen und dann gegebef. sofort richtigstellen.
Michmädchenam 05.08.2011 | 08:59
Aber keine Sorge, ich werde besonders ihre Beiträge ab sofort genau prüfen und dann gegebef. sofort richtigstellen.
Tun Sie das! Viel Erfolg dabei! Und: Sagen Sie gern Bescheid, ich möchte doch von Ihnen noch viel lernen... Einen schönen Tag Ihnen! Sie sind lernwillig ? Na das ist zumindest mal ein Anfang. Merke : Hochmut kommt vor dem Fall. Gruß Milchmädchen.
Milchkanneam 05.08.2011 | 10:58
@Milch-oder Michmädchen: Wie bist Du denn drauf?? Das ist ein qualifiziertes Forum!! Mit Rechtschreibung! Also trag mich und gut is...
Roosam 05.08.2011 | 11:52
[quote=2] Sie sageb ich muß eine Wartezeit von 35 Monaten einhalten. Das ist doch schon längst erreicht. Bis heute sind weit mehr als 35 Monate seid Versicherungsbeginn mit meinen Rentenbeiträgen gearbeitet worden ( Das Kapital verezinst sich seid mehr als 35 Jahren, wie bei jedem anderen Versicherten auch. Dem Rentenversicherungsträger ist kein Nachteil entstanden. Wenn die Rente ab 1996 beansprucht worden wäre, dann könnte ich die einschränkung mit der Wartezeit verstehen, Bei mir sind aber seit 1968 43 Jahre mit meinem Geld gearbeitet worden. Also 8 jahre mehr als als erforderlich. mfg R.Roos
Milchkanneam 05.08.2011 | 12:39
@Milch-oder Michmädchen: Wie bist Du denn drauf?? Das ist ein qualifiziertes Forum!! Mit Rechtschreibung! Also trag mich und gut is...
Trag mich ???? Rechtschriebung!!!
OK! Also nicht nur Rechtschreibung, sondern auch IQ?!? Trag mich, Du Milchmädchen.... Die Milchkanne!
AUWEIAam 05.08.2011 | 14:23
Zitat von Milchkanne anzeigenausblenden
Trag mich ???? Rechtschriebung!!!
OK! Also nicht nur Rechtschreibung, sondern auch IQ?!? Trag mich, Du Milchmädchen.... Die Milchkanne! IQ ? was ist dass denn, buchstabier mal. Wohin tragen, zum Hartzamt? Dein Milchmädchen oder doch Michmädchen.
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