Vertrauensschutz für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und somit keine Anhebung der Altersgrenze gibt es für Versicherte, die:
- am 01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und
- vor dem 01.01.1955 geboren sind und
- vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben
Sind obige Voraussetzungen erfüllt und hat der Versicherte die nötigen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten, ist ein Rentenbeginn frühestens mit dem 60.Lebensjahr möglich (10,8% Rentenminderung).
Ohne Vertrauensschutz wäre der früheste Rentenbeginn mit dem 60.Lebensjahr + 7 Monaten (10,8% Rentenminderung) möglich.
Bitte lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden. Hier ersehen Sie sowohl ob Sie Vertrauensschutz haben als auch den entsprechenden Rentenbeginn. Sollten Sie bisher den Vertrauensschutz durch die Rentenversicherung noch nicht überprüft lassen haben, so ist dies mit dem Formular R240 und dem Einsenden der Altersteilzeitvereinbarung möglich. Das Formular erhalten Sie entweder über die Rentenversicherung bzw. über deren Homepage.