Zitiert von: Elisabeth
Batrix Schrieb: "Hintergrund hierfür ist, dass die RV sich dann
ggf. beim Versorgungsamt Befunde bestätigen lassen könnte ohne den Vers. nochmals utersuchen zu müssen..."
Weiß jemand von euch, ob die RV dem betroffenen SB davon Mitteilung macht, bzw. ihn um Einwilligung bittet?
Im Antrag auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente unterschreibt der Antragsteller folgende Erklärung:
"Einwilligungserklärung der Antragstellerin / des Antragstellers
Ich willige ein, dass der Rentenversicherungsträger von den Ärzten und Einrichtungen, die ich im Antrag angegeben habe oder die aus den überlassenen Unterlagen ersichtlich sind, alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsunterlagen anfordert, die er für die Entscheidung über meinen Antrag benötigt. Das schließt die Unterlagen ein, die diese Ärzte und Einrichtungen von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben.
Ärtzliche Untersuchungen, die während des Verfahrens - beispielsweise in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte - stattgefunden haben, werde ich dem Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen. Wenn ich bei dieser Mitteilung nichts Gegenteiliges erkläre, willige ich darin ein, dass auch die Unterlagen über diese ärztlichen Untersuchungen angefordert werden können..."
Wenn der/die Versicherte diesen Passus nicht streicht, kann die DRV die entsprechenden Befunde auch beim Versorgungsamt anfordern.