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Schwerbeschädigtenausweis

von 1darlehen10.07.2010 | 20:32
4656 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sollte man den Schwerbeschädigtenausweis (Behinderung über 50 % und unbefr.) gleich der Rentenbehörde übersenden oder sollte man lieber mit der Übersendung warten, bis man in die vorgezogene Rente (in ein paar Jahren) gehen will? Sind hier vielleicht taktische Überlegungen zu berücksichtigen?

11 Antworten

-am 10.07.2010 | 21:28
Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Sie die Rentenversicherung bereits jetzt über Ihre Schwerbehinderteneigenschaft informieren. Wenn Sie sich über Ihre Rentenansprüche bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren und beraten lassen möchten, sollten Sie aber dem Berater/der Beraterin den Schwerbehindertenausweis vorlegen, so dass im Beratungsgespräch dieser berücksichtigt werden kann.
Elisabetham 11.07.2010 | 19:58
Ich war in der letzten Woche wegen der Verlängerung meiner Eu-Rente in einer DRV-Beratungsstelle. Für meinen SB-Ausweis hat sich niemand interessiert.
-am 11.07.2010 | 20:05
Da ein Schwerbehinderungsausweis kein Entscheidungskriterium für das Vorlieben von EM (oder auch EU) ist, muss die Frage, ob Sie schwerbehindert sind oder nicht, bei der Verlängerung Ihrer Rente auch nicht gestellt werden. Es gibt Menschen, die zu 100% schwerbehindert sind (z.B. Blinde oder Querschnittsgelähmte), die dennoch in Vollzeit arbeiten können. Und es gibt EM Rentner, die nicht schwerbehindert sind.
Batrixam 12.07.2010 | 07:46
Auch wenn (so wie der Experte bereits erörtert hat) die Schwerbehinderung selbst keinen Einfluß auf die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit hat, wird im Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente sehr wohl danach gefragt, ob während des Rentenbezugs eine SB beantragt (und dann auch bewilligt wurde)! Hintergrund hierfür ist, dass die RV sich dann ggf. beim Versorgungsamt Befunde bestätigen lassen könnte ohne den Vers. nochmals utersuchen zu müssen...
Elisabeth58am 12.07.2010 | 13:10
@1darlehen, wenn sie , wie sie selbst anführten, in einigen Jahren in Rente gehen wollen, werden sie im Rentenantrag nach einer Schwerbehinderung gefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es der Rentenversicherung völllgi wurscht, ob bzw. wieviele Prozente sie der Schwerbehinderung haben. Gruß Elisabeth58
Elisabetham 12.07.2010 | 13:28
Batrix Schrieb: "Hintergrund hierfür ist, dass die RV sich dann ggf. beim Versorgungsamt Befunde bestätigen lassen könnte ohne den Vers. nochmals utersuchen zu müssen..." Weiß jemand von euch, ob die RV dem betroffenen SB davon Mitteilung macht, bzw. ihn um Einwilligung bittet?
Elisabetham 12.07.2010 | 19:58
Batrix, sollte man nicht einfach das alte SVK-Buch der alten DDR wieder einführen? Da stand doch alles drin, wann wer wie lange aus welchem Grund krank war und bei welchen AG der Beschäftigte angestellt war. Das würde doch viele Datenschutzregelungen ersparen. Alten ehemaligen DDR Bürgern wird von der RV auch noch heute verlangt, dass sie dieses Buch vorlegen.
Elisabetham 12.07.2010 | 21:59
Hallo Wo*fgang! die RV und auch andere Behörden wollten von mir immer wieder meinen alten SVK Ausweis sehen. Ich bin aufgrund meiner Stasiverfogung auf Leistungen von Sozialbehörden angewiesen. Nun darf ich mich mich hier genau nackig machen wie vor den Behörden die mich damals verfolgt haben. Ob man sich vor Ost oder West Behörden ausziehen muss macht übrigens keinen Unterschied.
Batrixam 12.07.2010 | 14:56
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Im Antrag auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente unterschreibt der Antragsteller folgende Erklärung: "Einwilligungserklärung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich willige ein, dass der Rentenversicherungsträger von den Ärzten und Einrichtungen, die ich im Antrag angegeben habe oder die aus den überlassenen Unterlagen ersichtlich sind, alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsunterlagen anfordert, die er für die Entscheidung über meinen Antrag benötigt. Das schließt die Unterlagen ein, die diese Ärzte und Einrichtungen von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben. Ärtzliche Untersuchungen, die während des Verfahrens - beispielsweise in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte - stattgefunden haben, werde ich dem Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen. Wenn ich bei dieser Mitteilung nichts Gegenteiliges erkläre, willige ich darin ein, dass auch die Unterlagen über diese ärztlichen Untersuchungen angefordert werden können..." Wenn der/die Versicherte diesen Passus nicht streicht, kann die DRV die entsprechenden Befunde auch beim Versorgungsamt anfordern.
W*lfgangam 12.07.2010 | 21:35
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Hallo Elisabeth, sollen sie's wegwerfen - und die Überraschung ist perfekt ;-) Was glauben Sie, wie alte (und auch jüngere) ehemalige DDR-Bürger ihre Versicherungszeiten sonst nachweisen könnten ? Das SV-System der DDR war noch nicht so ganz auf der Höhe zentraler/dezentraler, datentechnischer Möglichkeiten (Robotron - wie erinnern uns ? *g), dass die 'Übernahme' der SV-pflichtigen Beschäftigungen per Mausklick möglich gewesen wäre. Das Papierverfahren hatte sich 'hier' bereits '72 erledigt - nur so nebenbei ... Gruß w.
W*lfgangam 12.07.2010 | 23:03
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Hallo 1darlehen, vorab - an Red und Webmaster - warum ich dieses Re: beim Ziteren nicht im 'Baum' sehe, sondern nur bei Klick rechts in der Tabelle als einzigen Beitrag, wird Ihr (barrierefreies) Geheimnis bleiben ;-) Hallo Elisabeth, nackich machen ist das eine - kann bei diesen Temperaturen so richtig wohl tun ;-) Ohne Flax - wenn es um Ihren beruflichen Werdegang geht, ARGE z. B. brauchen die natürlichen Anhaltspunkte, was Sie gemacht haben ...so langsam sollten aber auch die wissen, was Ihr handgefertigter Lebenslauf für Optionen hat. Ansonsten, fragen Sie nach, warum/wofür der ganze SV-Ausweis zum Einblick gut sein sollte (die hinteren Seiten gehen keinen was an - außer die Rentenversicherung/Krankheitszeiten/Arbeitsausfalltage). Tipp: machen Sie sich eine Kopie nur der Seiten über die Beschäftigungen - so als Feigenblatt reicht das für alle Zwecke völlig ...ich wüsste keinen weiteren Grund. Gruß w.
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