Sie hätten im September 2013 in Rente gehen können, wenn Sie bis August 420 Monate (maßgebliche Wartezeit) mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hätten. Ich gehe davon aus, dass Sie als selbständig Tätiger derzeit und im Jahr 2012 Beiträge gezahlt haben. Da Ihnen im August 2013 dennoch zwei Monate fehlen werden, müssen Sie in den Monaten September und Oktober noch Beiträge entrichtet. Erst danach haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch für eine andere Alterrente fehlen Ihnen im August 2013 noch Wartezeitmonate.