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Experten-Antwort

Schwerbeschädigtenrente nach AZT

von Biggi10.01.2013 | 17:16
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo guten Tag, ich befinde mich noch bis 30.11.2015 in Altersteilzeit, bin Jahrgang 12/53 und 80% schwerbeschädigt. Ich muss??? mit 62 dann in vorgezogene Rente gehen, wieviel Abzüge habe ich? Mit 63 könnte ich ohne Abzüge in Rente gehen oder? Kann ich das eine Jahr noch arbeitslos machen oder mich krank schreiben lassen, wäre das günstiger? Vielen Dank für eine Antwort. Freundliche Grüße aus Berlin Biggi

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihre Altersteilzeit zu Ihrem 62. Geburtstag endet, gehe ich davon aus, dass Sie vor dem 01.01.2007 bereits die Altersteilzeit vereinbart haben. Bei Unterstellung, dass Sie die Wartezeit erfüllt haben und die Schwerbehinderung bereits am 31.12.2006 bestanden hat, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu diesem Zeitpunkt mit 3,6 % Abschlägen erhalten, ohne Abschläge mit 63 Jahren. Ist die Schwerbehinderung erst nach dem 31.12.2006 eingetreten, beträgt der Abschlag 5,7 %, da die Altersgrenze um 7 Monate heraufgesetzt wurde. Ohne Abschläge könnte die Rente dann erst mit 63 Jahren und 7 Monaten gezahlt werden.

Seitens der Rentenversicherung müssen Sie die Rente nicht ab dem 62. Lebensjahr beantragen. Allerdings kommt es darauf an, ob Sie sich im Arbeitsvertrag verpflichtet haben, unmittelbar nach Ende der Altersteilzeit eine Rente in Anspruch zu nehmen. Auch würde sich das Arbeitslosengeld nach dem offiziellen Altersteilzeit-Entgelt bemessen. Die Aufstockungsbeträge, die Ihnen der Arbeitgeber zahlt, bleiben meines Wissens unberücksichtigt. Ob Sie ggf. Anspruch auf Krankengeld hätten, wenn Sie sich für 1 Jahr krank melden wollen, klären Sie bitte vorher mit Ihrer Krankenkasse, aber ich fürchte, dass dies nicht der Fall ist, wenn Sie sich während einer Freistellungsphase krank melden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Jahrgang 1953 und Schwerbehinderung bereits am 01.01.2007: Rentenbeginn mit 63 Jahren ohne Abschläge.

Bestand die Schwerbehinderung am 01.01.2007 noch nicht: Rentenbeginn mit 63 Jahren + 7 Monaten ohne Abschläge.

Voraussetzung sind neben der Schwerbehinderung 35 Versicherungsjahre.

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5 Antworten

Anitaam 10.01.2013 | 17:33
Was steht dazu in Ihrem ATZ-Vertrag?
KSCam 10.01.2013 | 20:27
Die Altersrente für Schwerbehinderte ist beim Jahrgang 53 mit 63 + 8 Monate abschlagsfrei. Soviel Monate wie Sie vorher in Rente gehen multipliziert mit 0,3% haben Sie Abschlag. Wenn Sie das nicht selbst errechnen können, sollten Sie in Berlin zur DRV gehen - da gibt es (glaube ich) Beratungsstellen. :) Die DRV zwingt Sie nicht nach der ATZ in Rente zu gehen. Ob das Arbeitsamt Sie "zwingt" weil Sie eine Sperrzeit bekommen und das ALG nur aus dem Halbtagsloh, erfragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Sie "müssen" auf jeden Fall nicht in Rente und übrigens haben Sie den ATZ Vertrag doch wohl freiwillig unterschrieben und wussten, was auf Sie zukommt.
Monika Böhmeram 11.01.2013 | 11:20
Ich bin 05.1953 leider zur Welt gekommen , bin in der EX DDR schon seit 1986 wohne seid 1991 in Neuss bei Düsseldorf , Schwerbehindert was ich auch belegen kann ,ab meine Frage ist ab wann kann ich ohne Abschreibung in Rente gehen.die Stadt Neuss kann mir das nicht genau sagen vielen Dank für Ihre Bearbeitung in voraus mit freundlichen Grüßen Monika Böhmer
Monika Böhmeram 11.01.2013 | 11:25
Ich bin 05.1953 leider zur Welt gekommen , bin in der EX DDR schon seit 1986 wohne seid 1991 in Neuss bei Düsseldorf , Schwerbehindert was ich auch belegen kann ,ab meine Frage ist ab wann kann ich ohne Abschreibung in Rente gehen.die Stadt Neuss kann mir das nicht genau sagen vielen Dank für Ihre Bearbeitung in voraus mit freundlichen Grüßen
Rita Bäram 11.01.2013 | 11:26
Ich bin 05.1953 leider zur Welt gekommen , bin in der EX DDR schon seit 1986 wohne seid 1991 in Neuss bei Düsseldorf , Schwerbehindert was ich auch belegen kann ,ab meine Frage ist ab wann kann ich ohne Abschreibung in Rente gehen.die Stadt Neuss kann mir das nicht genau sagen vielen Dank für Ihre Bearbeitung in voraus mit freundlichen Grüßen
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