Da Ihre Altersteilzeit zu Ihrem 62. Geburtstag endet, gehe ich davon aus, dass Sie vor dem 01.01.2007 bereits die Altersteilzeit vereinbart haben. Bei Unterstellung, dass Sie die Wartezeit erfüllt haben und die Schwerbehinderung bereits am 31.12.2006 bestanden hat, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu diesem Zeitpunkt mit 3,6 % Abschlägen erhalten, ohne Abschläge mit 63 Jahren. Ist die Schwerbehinderung erst nach dem 31.12.2006 eingetreten, beträgt der Abschlag 5,7 %, da die Altersgrenze um 7 Monate heraufgesetzt wurde. Ohne Abschläge könnte die Rente dann erst mit 63 Jahren und 7 Monaten gezahlt werden.
Seitens der Rentenversicherung müssen Sie die Rente nicht ab dem 62. Lebensjahr beantragen. Allerdings kommt es darauf an, ob Sie sich im Arbeitsvertrag verpflichtet haben, unmittelbar nach Ende der Altersteilzeit eine Rente in Anspruch zu nehmen. Auch würde sich das Arbeitslosengeld nach dem offiziellen Altersteilzeit-Entgelt bemessen. Die Aufstockungsbeträge, die Ihnen der Arbeitgeber zahlt, bleiben meines Wissens unberücksichtigt. Ob Sie ggf. Anspruch auf Krankengeld hätten, wenn Sie sich für 1 Jahr krank melden wollen, klären Sie bitte vorher mit Ihrer Krankenkasse, aber ich fürchte, dass dies nicht der Fall ist, wenn Sie sich während einer Freistellungsphase krank melden.