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Schwerbeschädigtenrente nach AZT

von Biggi10.01.2013 | 17:15
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo guten Tag, ich befinde mich noch bis 30.11.2015 in Altersteilzeit, bin Jahrgang 12/53 und 80% schwerbeschädigt. Ich muss??? mit 62 dann in vorgezogene Rente gehen, wieviel Abzüge habe ich? Mit 63 könnte ich ohne Abzüge in Rente gehen oder? Kann ich das eine Jahr noch arbeitslos machen oder mich krank schreiben lassen, wäre das günstiger? Vielen Dank für eine Antwort. Freundliche Grüße aus Berlin Biggi

2 Antworten

Heinericham 11.01.2013 | 09:47
Hallo Biggi, je nachdem, wann Sie die Altersteilzeit abgeschlossen haben und seit wann Sie schwerbehindert sind, ergibt sich der Rentenbeginn ohne Abschlag. Da dies aus Ihren Angaben nicht ersichtlich ist suchen Sie sich den Zeitpunkt aus der unten aufgeführten Liste. Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Altersgrenze ohne Abschlag: 63+07 - Altersgrenze ohne Abschlag, ATZ am 31.12.2006 und schwerbehindert am 01.01.2007: 63 - Altersgrenze mit Abschlag: 60+07 - Altersgrenze mit Abschlag, ATZ am 31.12.2006 und schwerbehindert am 01.01.2007: 60 Sie "müssen" keinen Rentenantrag stellen. Die Agentur für Arbeit wird aber voraussichtlich eine Sperrzeit verhängen, da Sie ja durch den ATZ-Vertrag das Beschäftigungsverhältnis aufgegeben haben. Hinsichtlich der Leistung und Sperren von dort sollten Sie sich an die Arbeitsagentur wenden. MfG
Biggiam 11.01.2013 | 22:05
Hallo, vielen Dank für die z.T. recht präzisen Antworten, nun weiss ich, dass ich mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen kann, da meine Schwerbeschädigung schon lange Zeit vor 2007 aktiv war, Vielen Dank an alle! Ihr habt mir sehr geholfen. MfG Birggi
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