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schwerbeschädigung

von goldgrebe annett30.11.2008 | 12:53
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7 Antworten

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Guten Tag.Das Problem,mein Schwager,50J. alt,ED Asbestose 2007 (hat fast 20J als Schlosser gearbeitet),letzte Lufu <20%-stellte Antrag auf Schwerbeschädigung. (Krankenkasse ist die Knappschaft Kohle) Jener wurde abgelehnt,es würde sich nur um einen Organschaden handeln,also max.40ige Behinderung....Ist das rechtens? Ohne ausreichend Sauerstoff werden die anderen Organe der Lunge folgen,oder liege ich falsch.Bitte dringend um Ihre Hilfe!Vielen Dank,A.Goldgrebe

7 Antworten

Corlettoam 30.11.2008 | 14:27
Ohne genaue medizinsche. Diagnosen/Einschränkungen etc. pp zu kennen, wird ihnen dies hier niemand beantworten können. Wobei es bei der Feststellung der Schwerbschädigung NICHT um die Erkrankung an sich geht , sondern nur und ausschließlich darum WIE sich die daraus ergebenen Einschränkungen auf das Alltagsleben negativ auswirken. Ihr Schwager sollte aber in jedem Fall WIDERSPRUCH gegen den ablehnenden Schwerbeschädigtenantrag einlegen oder falls die Frist dazu bereits abgelaufen ist, gleich einen neuen Antrag stellen. Hier können Sie einmal selbst nachlesen, wieviel % GDB auf Lungenschäden gegeben werden : http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ Persönlich halte ich 50% GdB jedoch für durchaus angebracht und würde auch dafür " kämpfen " diesen anerkannt zu bekommen !
KSCam 30.11.2008 | 17:10
und zumindest in den nächsten 10 Jahren ist es aus Rentensicht eigentlich egal, ob das 30, 40 oder 50 Prozent ergeben oder auch gar keine Prozente. Denn erst bei der Altersrente spielt die Schwerbehinderung eine Rolle. Was bezwecken Sie mit der Frage im Rentenforum? Ein 50 jähriger hat zwar möglicherweise steuer- und arbeitsrechtliche Vorteile, wenn er schwerbehindert ist, aber für die Rente ist es mit 50 relativ egal.
goldgrebe annettam 30.11.2008 | 17:25
Hallo KSC.Zur Zeit bezieht mein Schwager eine EU-Rente,die er aller 2 Jahre auch neu beantragen muss.In meinen Augen erscheint das eher schizophren,denn,wer nicht mal von der Couch aufstehen kann,ohne fast wegzubleiben,geschweige denn das WC aufzusuchen oder den Türöffner zu betätigen,ist auf jeden Fall erwerbsunfähig.Und mal ernsthaft,ich glaube nicht daran,das meine Schwager das Rentenalter erreichen wird.Daher die Frage nach einer Schwerbeschädigtenklassifikation/Unterstützung.m.frdl.Gr.
annett goldgrebeam 30.11.2008 | 18:21
Hallo Corletto,vielen Dank für den Hinweislink,danach hatte ich bisher vergebens gesucht.l.G.A.Goldgrebe
KSCam 30.11.2008 | 21:46
aber auch die Anerkennung als Schwerbehinderter garantiert nicht, dass er dann eine Dauerrente bekommt und gesünder wird er duch den Ausweis auch nicht. Erwerbsminderung und Schwerbehinderung sind Begriffe, die unterschiedlich definiert sind.... so gesehen nützt ihm die SB herzlich wenig und wenn er als Rentner keine Steuern zahlt, spart er dadurch auch nichts. Sorry, aber das ganze scheint mir ein Gedöhns um nichts zu sein.
annett goldgrebeam 01.12.2008 | 17:36
....sorry,aber wenn das alles ein Gedöhns ist für Sie,dann kümmern Sie sich bitte nicht länger darum.denn darauf kann ich verzichten!!!!! Vielen Dank!
annett goldgrebeam 02.12.2008 | 13:07
Vielen Dank an den Expereten,Widerspruch wurde eingelegt und einen guten Hinweis seitens Ihrer Gilde habe ich ebenfalls bekommen.Schön,das es dieses Forum gibt u. Experten,die auch welche sind und die "Form"wahren-für uns "Unwissende"...;-) Danke!
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