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Experten-Antwort

Schwerbhinderung früher in die Rente

von Mimi30.03.2021 | 11:57
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Experten, ich weiß, es sind einiges hier über das Thema hier geschrieben worden. Ich bin Jahrgang 10/1963 Frage, wann kann ich theoretisch in die Altersrente Rente. (meine 35 J. habe ich voll und beziehe eine Teil EM Rente) Mit und ohne Abschläge? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt für den Geburtsjahrgang 1963: vorzeitige Inanspruchnahme 61 J + 10 M (10,8 Prozent Abschlag), ohne Abschlag: 64 J + 10 M!

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4 Antworten

Siehe hieram 30.03.2021 | 12:34
Eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte (GdB mindestens 50%) können Sie ab September 2025 beanspruchen, eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ab November 2011. Den entsprechenden Rechner (mit GdB) finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Da Sie bereits teil-EM-Rente beziehen, bleiben Ihnen die Abschläge auf diesen Teil der Rente erhalten. Und der andere Teil würde im Falle einer SB-Rente ebenfalls 10,8% erhalten. Dennoch würde die Rente zunächst neu berechnet werden. Um dann zu gegebener Zeit genauere Zahlen zu erhalten, können Sie vor Antragstellung eine Probeberechnung zum gewünschten Termin bei Ihrer zuständigen DRV anfordern. Der nicht zu versteuernde Anteil der Rente bemisst sich übrigens dann an dem Prozentsatz aus dem Jahr des Beginns Ihrer teil-EM-Rente, nicht aus dem Jahr 2025 bzw. 2026, sofern tatsächlich die teil-EM-Rente weiterhin durchgehend bezogen wird. Sofern Ihr Gesundheitszustand sich nachweislich erheblich verschlechtert hat, besteht für Sie auch die Möglichkeit, einen Antrag auf volle EM-Rente vor den o.a. Terminen zu stellen. Dies sollte aber gut überlegt sein, denn wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht wirklich schlimmer sind sondern evtl. sogar besser als seinerzeit, könnte im neuen Antragsverfahren im Ergebnis die teil-EM-Rente auch 'entzogen' werden.
Siehe hier an Expertenam 30.03.2021 | 12:37
Fragesteller bezieht bereits Teil-EM-Rente!! SB-Rente ohne Abschlag ist deshalb gar nicht möglich! Außer, es wird nun wieder sofort voll gearbeitet (= keine Teil-EM-Rente mehr!) und bis zum Rentenbeginn liegen mindestens zwei Jahre zwischen den Renten.
Siehe hieram 30.03.2021 | 13:18
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Das muss natürlich November 2026 heißen. War wohl die Monatself zweimal im Kopf :-)
Mimiam 30.03.2021 | 13:01
Hsllo, ja, ich beziehe ein Teil EM! Danke!
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