Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Snoopy,
bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an die für die Türkei zuständige Verbindungsstelle:
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 607 - 0
E-Mail: info@drv-nordbayern.de
Natürlich auch, wenn das Konto in Deutschland bestehen bleibt. Es reicht hier eine Wohnsitzänderung!Wenn die Schwester bereits in der Türkei ist, muss die Zahlung auf eine Auslandszahlung umgestellt werden....auch wenn das Empfänger-Konto weiterhin in D besteht? Gruß w.
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