Hallo, liebe ExpertInnen,
Ich lese hier gerade im Forum, dass es für türkische Staatsangehörige kein Problem sein soll, wenn sie ihre Rente in der Türkei beziehen.
Meine Schwester ist 60, Deutsche. Sie bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das sind ca. 560 Euro im Monat. Nach ihrer Scheidung lebte sie jahrelang alleine (die Kinder sind weggezogen). Um sich die Kosten für Miete und Lebenshaltung zu sparen - möchte sie gerne ihren Hauptwohnsitz in die Türkei verlegen, wo sie im Haus unserer Mutter (84) umsonst wohnen kann und ihr praktischerweise zur Hand gehen kann.
Eigentlich eine gute Lösung für alle: der Staat muss meine Schwester nicht weiter bezuschussen wegen Miete etc. und unsere Mutter hätte Pflege vor Ort. Gibt es Gründe, die dagegen sprechen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in die Türkei verlegt und dort ihre Rente bezieht?
Ich habe diesbezüglich Anfang November schriftlich bei der Rentenversicherung in Karlsruhe angefragt und angeboten, dass ich während ihrer Abwesenheit als Ansprechpartner (mit Vollmacht) und für die Postanschrift zur Verfügung stünde– bekam aber bislang keine Antwort darauf. Stattdessen wurde ihr die Rente für den Dezember nicht überwiesen.
Also eine Sanktion?