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Experten-Antwort

Schwester in Rente mit Hauptwohnsitz in TR

von Snoopy04.01.2019 | 18:07
127 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebe ExpertInnen, Ich lese hier gerade im Forum, dass es für türkische Staatsangehörige kein Problem sein soll, wenn sie ihre Rente in der Türkei beziehen. Meine Schwester ist 60, Deutsche. Sie bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das sind ca. 560 Euro im Monat. Nach ihrer Scheidung lebte sie jahrelang alleine (die Kinder sind weggezogen). Um sich die Kosten für Miete und Lebenshaltung zu sparen - möchte sie gerne ihren Hauptwohnsitz in die Türkei verlegen, wo sie im Haus unserer Mutter (84) umsonst wohnen kann und ihr praktischerweise zur Hand gehen kann. Eigentlich eine gute Lösung für alle: der Staat muss meine Schwester nicht weiter bezuschussen wegen Miete etc. und unsere Mutter hätte Pflege vor Ort. Gibt es Gründe, die dagegen sprechen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in die Türkei verlegt und dort ihre Rente bezieht? Ich habe diesbezüglich Anfang November schriftlich bei der Rentenversicherung in Karlsruhe angefragt und angeboten, dass ich während ihrer Abwesenheit als Ansprechpartner (mit Vollmacht) und für die Postanschrift zur Verfügung stünde– bekam aber bislang keine Antwort darauf. Stattdessen wurde ihr die Rente für den Dezember nicht überwiesen. Also eine Sanktion?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2019 | 08:06

Hallo Snoopy,

bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an die für die Türkei zuständige Verbindungsstelle:

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Wittelsbacherring 11

95444 Bayreuth

Telefon: 0921 607 - 0

E-Mail: info@drv-nordbayern.de

11 Antworten

Schlaubiam 04.01.2019 | 20:05
Wenn die Schwester bereits in der Türkei ist, muss die Zahlung auf eine Auslandszahlung umgestellt werden. Außerdem wird zuerst eine amtl. Lebensbescheinigung aus der Türkei benötigt. Danach kann die Zahlung wieder aufgenommen werden
Snoopyam 05.01.2019 | 02:08
Vielen Dank für die Antwort. Ich frage mich nur, warum die Rentenversicherung sich weder bei mir noch bei meiner Schwester gemeldet hat. Eine Idee, an welche Stelle ich bei der DR ich mich denn da konkret wenden kann um da nachzuhaken? Der Sozialdienst, der meine Schwester jahrelang betreut, steht wohl auf dem Schlauch und weiß auch nicht weiter.
Snoopyam 05.01.2019 | 02:09
Vielen Dank für die Antwort. Ich frage mich nur, warum die Rentenversicherung sich weder bei mir noch bei meiner Schwester gemeldet hat. Eine Idee, an welche Stelle ich bei der DR ich mich denn da konkret wenden kann um da nachzuhaken? Der Sozialdienst, der meine Schwester jahrelang betreut, steht wohl auf dem Schlauch und weiß auch nicht weiter.
Snoopyam 05.01.2019 | 02:22
Die Rente wird wegen der unklaren Situation (meine Schwester wohnte zeitenweise bei ihrem unzuverlässigen Sohn, der ständig arbeitslos war/ ist und sich an der Rente meiner Schwester bediente) - der Vorsicht halber an mich überwiesen - welches ich meiner Schwester in die Türkei weiterleite. Sie hat faktisch momentan keinen festen Wohnsitz und pendelt ständig zwischen dem Sohn, mir und der Mutter hin und her. Praktischer für alle wäre es natürlich, wenn sie den Wohnsitz bei der Mutter hätte und die Rente ohne Umwege und Abzüge direkt auf das Konto meine Schwester überwiesen würde.
Schlaubiam 05.01.2019 | 12:21
Wenn die Schwester bereits in der Türkei ist, muss die Zahlung auf eine Auslandszahlung umgestellt werden.
...auch wenn das Empfänger-Konto weiterhin in D besteht? Gruß w.
Natürlich auch, wenn das Konto in Deutschland bestehen bleibt. Es reicht hier eine Wohnsitzänderung!
Unehrliches Verhaltenam 07.01.2019 | 09:10
mehr nicht. Normaler Weise meldet man sich in Deutschland ab und in der Türke an. Nur, dann gibt es wohl keine EM Rente und Sozialhilfe mehr. Eine Rente, welche an die Schwester überwiesen wird, ist schlicht getürkt. ( Deutscher Begriff für Schummelei) Warum eine Rente und Sozialhilfe? an jemand ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne eigenes Konto bezahlt wird ist mir ein Rätsel. Dafür jettet die Dame hin und her. Welch eine Aufopferung Da gehen Sie hin, die Rentenbeiträge der Versicherten. Fällt dies keinem Mitarbeiter in der DRV oder Sozialamt auf?
Snoopyam 08.01.2019 | 11:03
Vielen Dank. Werde ich machen.
Snoopyam 08.01.2019 | 11:47
Zitat von Unehrliches Verhalten anzeigen
Wenn Sie mit Begrifflichkeiten wie "Ehre" um sich werfen: Sie unterstellen meiner Schwester, sie beziehe neben ihrer EM-Rente auch Sozialhilfe und implizieren offenkundig, sie erschleiche sich unverdiente Leistungen? Also "Schmarotze"? Sie wissen schon, dass Sie -auch wegen leichtfertigen Äußerungen- in Foren wie diesem, die unter deutscher Jurisdiktion stehen, für ehrverletzende Behauptungen nach § 185 StGB (Beleidigung) belangt werden können?
Snoopyam 08.01.2019 | 12:41
Nachtrag Um weitere Missverständnisse bezüglich des im Eingangsposting erwähnten Begriffs "Sozialdienst" zu vermeiden: Gemeint ist damit der psychiatrische Sozialdienst, der meine Schwester betreut. U. a. auch wegen früherer Selbstmordversuche und Aufenthalte in geschlossenen Psychiatrien.
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