Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes unter bestimmten Voraussetzungen eine Opferrente in Höhe von 250 Euro. Voraussetzung für die Gewährung der monatlichen Rente ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Der Antrag auf Opferrente kann formlos gestellt werden. Die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zuständig ist die Behörde, die bereits für die strafrechtliche Rehabilitierung zuständig war. In Rheinland-Pfalz ist dies z.B. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Wenden Sie sich daher bitte an die Stelle, die bereits für Ihre strafrechtliche Rehabilitation zuständig war.