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SED Unrecht

von Hinkebein07.08.2008 | 11:27
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Ich wurde in den 70er jahren bei der NVA der DDR vom LKW angefahren und habe seitdem ein, sich mit den Jahren verschlechterndes Leiden am Bein. Darauf erhalte ich auch Erwerbsminderungsrente. Eine Entschädigung oder Unfallrente auf meinen Armeeunfall habe ich niemals erhalten. Leider habe ich außer einer Unterschrifenliste von Zeugen über den Unfall und einer Eintragung im Wehrpass " wehruntauglich" keine Bewiese. Die NVA hat den Unfall nirgends dokumentiert und vielleicht auch bewußt verschleiert. Auch über mein Krankenhausaufenthalt im Armeekrankenhaus gibt es keine Beweise mehr. Was könnte ich machen,um zu meiner Entschädigung zu kommen, zumal meine Erwerbsminderungsrente ganz gering ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hinkebein,

das von Ihnen im Betreff genannte SED Unrecht soll über das sog. 1. und 2. SED-UnrechtsBereinigungsGesetz durch verschiedene Rehabilitierungsgesetze ausgeglichen werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie z.B. unter folgender Adresse: http://www.thueringen.de/tlstu/reha/sedunberg.htm. Hier sollten Sie sich insbesondere die Erläuterungen zum Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungs-Gesetz - VwRehaG ansehen. Für die Umsetzung des VwRehaG sind im Übrigen regelmäßig die Versorgungsämter zuständig. Ob Sie tatsächlich unter diese Regelungen fallen und wie Sie notwendige Beweise/Zeugen beibringen können, kann ich von hieraus leider nicht beurteilen. Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die zuständige Rehabilitierungsbehörde zu wenden.

7 Antworten

Ulfam 07.08.2008 | 12:18
Hallo Hinkebein, in den 70'gern war der Unfall und Sie kommen erst heute auf die Idee einer Entschädigung??? Warum haben Sie denn in der ehem. DDR keine Invalidenrente beantragt??? Im Rentenantrag für Erwerbsminderungsrenten ist von den Antragsstellern die Frage, ob die Erwerbsminderungsrente auf einen "Unfall" zurückzuführen ist, wahrheitsgemäß zu beantworten! Was haben Sie denn da angegeben? Im Übrigen, verstehe ich natürlich Ihr Anliegen glaub aber kaum, dass Sie hier weiterkommen. Trotzdem viel Erfolg! Ulf
Hinkebeinam 07.08.2008 | 13:23
Ich komme natürlich nicht erst "heute auf die Idee einer Entschädigung", sondern heute auf das Forum. Zu DDR-Zeiten habe ich doch gearbeitet, wie nahezu jeder DDR Bürger und war kein Invalidenrentner. Erst seit Mitte der neunziger Jahre würde ich arbeitslos und wie gesagt später Rentner. Die BG, sowie der Rechtsnachfolger/ Bund lehnen Unfallrenten mangels Beweisen ab. Zwecks Beweisführung war ich bei X Behörden. Welche Behörde ist eigentlich zuständig? An wen sollte ich emeinen Antrag richten, um es nochmal zu probieren. Wer ist für dieses SED Unrecht zuständig?
Jensam 07.08.2008 | 13:40
Sie haben doch die richtigen Stellen (BG und Bund) bereits angefragt und die Ablehnung bekommen. Mehr gibts nicht. Außerdem was hat der Unfall mit SED Unrecht zu tun? Das Lebensrisiko LKW-Unfall kann Sie auch in den USA oder Japan ereilen. Dumm gelaufen aber doch kein Unrecht eines Staates.
Soliam 07.08.2008 | 14:02
Verklagen Sie am Besten Margot Honecker, die First Lady Ihres ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaates, auf Schmerzenzgeld. Meines Wissens lebt diese Frau auf Kuba und erfreut sich (noch) bester Gesundheit. Ihre westdeutschen Brüder und Schwestern können doch nun wirklich nichts dafür, dass Sie von einem LKW der NVA angefahren wurden, oder?
OPAam 07.08.2008 | 14:08
Margot Honecker ist nicht auf Kuba! Sie bekommt vom Deutschen Steuerzahler noch den Ar... geschmiert.
Kopfgeldjägeram 07.08.2008 | 15:07
Ich meine die Polemik der Vorredner hilft leider auch nicht weiter, deshalb kurz meine Erfahrungen. Hatte 1975 während meiner BW Zeit einen schweren Unfall der als Wehrdienstbeschädigung (WDB) im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes anerkannt und entschädigt wurde. Bei weiteren Schadensansprüchen nach der BW Zeit (z.B. Sachkosten für Hilfsmittel) ist fortan das Versorgungsamt zuständig. An Ihrer Stelle würde ich mich dahin wenden und Informationen einholen. Allerdings könnte auch Verjährung eingetreten sein. Sie sollten sich an die Namen jener früheren Kameraden erinnern die zeitgleich mit Ihnen bei der NVA waren (Zeugenaussage). Viel Glück.
Jensam 07.08.2008 | 17:00
Mit dem Verweis auf eine Wehrdienstbeschädigung habne Sie ja recht. Aber wie er selbst geschrieben hat, wurden die Verfahren durch verschiedene Ämter bereits übereinstimmend wegen mangelender Beweise abgelehnt. Ich denke nicht, dass das Versorgungsamt da jetzt anders entscheiden wird. Unabhängig davon finde ich die Bezeichnung SED Unrecht in diesem Zusammenhang trotzdem unangemessen. Oder würden Sie Ihre WDB als bundesdeutsches Unrecht bezeichnen? Dienstunfall ja und Ausgleich wem dieser gebührt. Aber er sollte nicht so übertreiben.
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