Hallo Hinkebein,
das von Ihnen im Betreff genannte SED Unrecht soll über das sog. 1. und 2. SED-UnrechtsBereinigungsGesetz durch verschiedene Rehabilitierungsgesetze ausgeglichen werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie z.B. unter folgender Adresse: http://www.thueringen.de/tlstu/reha/sedunberg.htm. Hier sollten Sie sich insbesondere die Erläuterungen zum Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungs-Gesetz - VwRehaG ansehen. Für die Umsetzung des VwRehaG sind im Übrigen regelmäßig die Versorgungsämter zuständig. Ob Sie tatsächlich unter diese Regelungen fallen und wie Sie notwendige Beweise/Zeugen beibringen können, kann ich von hieraus leider nicht beurteilen. Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die zuständige Rehabilitierungsbehörde zu wenden.