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Experten-Antwort

Sehr kurzfristig Begutachtung durch RV ohne Antrag, was soll das?

von WasWillDieDRVVonMir12.12.2019 | 21:09
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7 Antworten

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Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig. Gestern erhielt ich einen Brief in dem es hieß ich solle am 16.12. ca. 50km weit weg einfach so zu einer Begutachtung! Zitat "Sehr geehrter Gutachtenpatient, die RV hat unsere Praxis beauftragt bei Ihnen eine Begutachtung durchzuführen..." WTF! Ich hatte noch nie in meinem Leben etwas mit denen zu tun, beiliegend ein unverschämter Fragebogen, bei dem ich meinen nicht vorhandenen Drogen-, Alkoholkonsum und Medikamentenmissbrauch detailliert angeben soll! Ich habe mit der DRV, geschweige den dieser mir völlig unbekannten Praxis nie etwas zu tun gehabt! Woher habt ihr/di meine Daten? Es wurden von mir keine Anträge oder sonst etwas gestellt!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir haben in diesem Thread Einträge gelöscht und weisen darauf hin, dass Nazi-Vergleiche durchaus den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo WasWillDieDRVVonMir,

den Beiträgen von „KSC“ und „Siehe hier“ kann ich zustimmen. Im Zweifel sollten Sie also bei Ihrem zuständigen Job-Center nachfragen, ob dieses die Begutachtung veranlasst hat. Alternativ können Sie sich natürlich auch beim zuständigen Rentenversicherungsträger über die Hintergründe der Aufforderung zur Begutachtung erkundigen.

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5 Antworten

WasWillDieDRVVonMiram 12.12.2019 | 21:23
Auf Grund gesundheitlicher Probleme, habe ich meinen Job verloren und bin seit kurzem aus ALG I raus. Es kam ein Bogen wegen med. Dienst Begutachtung, da wurde eine Schweigepflichtentbindung für 2 behandelnde Ärzte gemacht. Es waren auch für DRV und andere Ämter dabei diese hatte ich nicht gegeben. Wie kann es nun also sein, das ich über die DRV zu irgendeinem weit weit weg entfernten Arzt geladen werde. Der Wortlaut dieses Praxisschreiben hat fast schon etwas militärisches an sich und spart nicht an FETTSCHRIFT! Am Alter kanns nicht liegen knapp über 30J und bis zu dem Vorfall auch immer Beschäftigt!
KSCam 12.12.2019 | 21:58
Kann es sein dass Sie sich nach Ablauf des ALG 1 beim Jobcenter wegen ALG II gemeldet haben? Dann wäre es möglich dass das JC ein Gutachten bei der DRV veranlasst hat um festzustellen ob und in welchem Umfang Sie noch arbeiten können. Mein heißer Tipp: fragen Sie mal beim JC nach ob die sich das erklären können. Und dann können Sie gleich auch noch fragen was passieren würde, wenn Sie sich verweigern, also keine Lust haben sich begutachten zu lassen. Alternativ gehen Sie arbeiten - wenn Sie einen Job haben, Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und von keiner staatlichen Stelle Geld wollen, schickt auch garantiert keiner Sie zu einem Gutachter.
Siehe hieram 12.12.2019 | 22:51
Auch wenn das Jobcenter einen eigenen Medizinischen Dienst hat, kann dieser nur begrenzt entscheiden, ob jemand arbeitsfähig ist oder inwieweit vielleicht erwerbsgemindert. Deshalb ist es durchaus üblich, dass auch die DRV "mit ins Boot" geholt wird. Und das nicht zu Ihrem böswilligen Nachteil, sondern weil die DRV für eine vielleicht in Frage kommende Umschulungsmaßnahme noch ganz andere Möglichkeiten hat, als das Jobcenter mit einem anderen Budget. Das hängt jeweils vom Einzelfall ab. Nehmen Sie die Fragen des Fragebogens nicht so sehr persönlich, es wird auch bei der Beantragung z. B. einer orthopädischen Reha nach Alkohol- und Drogenkonsum gefragt. Wenn Sie sich bei Ihrem persönlichen Berater beim Jobcenter nicht gut aufgehoben fühlen - manchmal passt ja einfach die Chemie nicht - dürfen Sie bei seinem Vorgesetzten dort um einen anderen Berater bitten. Dem gewünschten Gutachten sollten Sie sich aus eigenem Interesse nicht widersetzen. Zusätzlich meine ich, dass Sie sich nochmals ausführlich beraten lassen sollten, inwieweit eine andere Versicherung für Sie zuständig sein könnte, wenn jemand anderer (oder ein Materialfehler), so wie Sie schreiben, für Ihren Sturz verantwortlich war. Da es sich, wenn es ein Arbeitsunfall war, um eine sozialrechtliche Beratung handelt, müssten die Kosten hierfür vom Jobcenter übernommen werden, sofern Sie keinen kostenfreien Sozialanwalt finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute und versuchen Sie sich, ein gemütliches Adventswochenende zu machen!
am 13.12.2019 | 08:32
Löschen ist ok. Dann sollte aber auch direkt eine Expertenantwort folgen.
Betrug?am 13.12.2019 | 08:48
Guten Morgen! Kann es sein, dass hier versuchter Betrug vorliegt? Ohne entsprechenden Rentenantrag soll eine Praxis zur Begutachtung auffordern? Das erscheint mir mehr als suspekt! Ggf. leiten Sie eine Kopie des "Schreibens" an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger weiter und bitten um eine Erklärung. Auf keinen Fall würde ich ohne diesen vorgeschlagenen Schritt irgendwelche Fragen beantworten! Alles Gute und immer schön wachsam bleiben!!!
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