Seit 15 Monaten kein Bescheid auf Erwerbsminderungsrentenantrag

von
Heike

Guten Tag, ich warte seit Anfang Januar 2018 auf den Bescheid über meinen EMR-Antrag. Ich werde am Telefon regelmäßig vertröstet, meine Akte liege in einer anderen Abteilung. Auf eine schriftl. Nachfrage erhielt ich keine Antwort. Ich habe inzwischen keinerlei Einkommen und lebe von meiner Altersvorsorge. Da mein Lebensgefährte verstorben ist, muss ich mir eine kleinere Wohnung suchen, habe aber keinen Einkommensnachweis. Meine Gesundheit ist mittlerweile völlig ruiniert. Was kann ich tun?

von
itsme

Zitiert von: Heike
Guten Tag, ich warte seit Anfang Januar 2018 auf den Bescheid über meinen EMR-Antrag. Ich werde am Telefon regelmäßig vertröstet, meine Akte liege in einer anderen Abteilung. Auf eine schriftl. Nachfrage erhielt ich keine Antwort. Ich habe inzwischen keinerlei Einkommen und lebe von meiner Altersvorsorge. Da mein Lebensgefährte verstorben ist, muss ich mir eine kleinere Wohnung suchen, habe aber keinen Einkommensnachweis. Meine Gesundheit ist mittlerweile völlig ruiniert. Was kann ich tun?

Wenn dem wirklich so ist, dass seit 15 Monaten nichts passiert ist und auf schriftliche Anfragen (mittels Einschreiben? ) keinerlei Reaktion erfolgt ist, dann würde ich eine Untätigkeitsklage (§88 SGG) bei zuständigen Sozialgericht einreichen.

Laut §88 SGG muss innerhalb von 6 Monaten über den Antrag entscheiden werden.

Experten-Antwort

Hallo Heike,

zum Bearbeitungsstand können wir Ihnen hier im Forum leider keine Auskunft geben. Bitte versuchen Sie die Angelegenheit direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären.

von
Max4.0

Nach 15 Monaten würde ich sicherlich gar nichts mehr mit dem zuständigen Rentenversicherungträger klären wollen.

Die einzige Möglichkeit für mein Dafürhalten ist, sofort einen Eilantrag beim Sozialgericht auf Erlass einer einstweilige Anordnung zu stellen. Vorab sollte aber geklärt werden, welche Anstrengungen Sie bisher unternommen haben, um einen Bescheid bzw. eine Leistung zu bekommen. Briefe, Telefonate, Widersprüche, Fristsetzung, Klage, Rechtsbeistand ...?

von
Ablauf

Wie war denn der bisherige Ablauf?
Wann waren Gutachtertermine? Rehamaßnahmen?

Gehe doch direkt vor Ort hin und lass dir deine Akte zeigen.
Oder ist es zufällig DRV-Bund...?

von
Ulli

Sicher das dein Antrag überhaupt dort angekommen ist?
Übrigens muss keiner „ohne Geld“ auf die Bearbeitung seines Antrages warten, dazu gibt es ja die Nathlosigkeitsregelung.
Parallel dazu kannst du überprüfen ob schon wieder Neuanspruch auf Krankengeld besteht

von
Itsme

Zitiert von: Ulli
Sicher das dein Antrag überhaupt dort angekommen ist?
Übrigens muss keiner „ohne Geld“ auf die Bearbeitung seines Antrages warten, dazu gibt es ja die Nathlosigkeitsregelung.
Parallel dazu kannst du überprüfen ob schon wieder Neuanspruch auf Krankengeld besteht

Oh je, wieder einer der 0,0 Ahnung hat!

von
H.

Zitiert von: Ulli

Übrigens muss keiner „ohne Geld“ auf die Bearbeitung seines Antrages warten, dazu gibt es ja die Nathlosigkeitsregelung.
Parallel dazu kannst du überprüfen ob schon wieder Neuanspruch auf Krankengeld besteht

Hier würde ich empfehlen das du dich erst mal mit den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen der Sozialleistungen auseinandersetzt, bevor du so etwas schreibst.

Das Gleiche gilt dann auch für die Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III) und was das überhaupt bedeutet (Stichwort Anspruchsvoraussetzung ALGI usw.)

Und durch was sollte man sich denn Neuanspruch auf KG erworben haben?

H.

von
Heike

Zitiert von: Ablauf
Wie war denn der bisherige Ablauf?
Wann waren Gutachtertermine? Rehamaßnahmen?

Gehe doch direkt vor Ort hin und lass dir deine Akte zeigen.
Oder ist es zufällig DRV-Bund...?

Ja, es ist die DRV Bund. Bei meinem letzten Anruf sagte man mir, 15 Monate sei keine lange Zeit, es könne bis 2 Jahre dauern, ehe man Bescheid bekommt. Es würden ja so viele Leute einen Antrag stellen und es gäbe viel zu wenig Personal.

von
Claudi

Wenn dein Krankengeld schon zuende ist, kannst du mit Geld über die Nathlosigkeitsregelung die Zeit bis zur Bearbeitung des Antrages überbrücken.

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