Hallo,
eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur dann nach 9 Jahren Befristung unbefristet weitergezahlt, wenn kein Restleistungsvermögen (weniger als 3 Std. täglich) mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Hierbei ist es dann unerheblich, ob eine Besserung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.
Bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von täglich 3 bis unter 6 Std. handelt es sich um eine Arbeitsmarktrente, weil der Arbeitsmarkt dann keinen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Da sich dies allerdings ändern kann, ist eine Arbeitsmarktrente immer zeitlich zu begrenzen.
Ob Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, können Sie Ihrem letzten Rentenbescheid entnehmen.