Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Seit Aug.2010 ausgesteuert,Klage für ALG nach §125 abgelehnt,Klage EM läuft noch

von muschelkaus08.11.2011 | 18:47
2880 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forum, Ich brauche dringend Hilfe. Ich wurde im Feb. 2009 aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis(welches noch besteht) bis heute schwer krank!! War dann auf einer psychosomatischen Reha von 8 Wochen und wurde als Arbeitsunfähig entlassen. Da wurde mir dann nahegelegt, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, was ich im April 2010, während meiner Krankengeldzahlung tat. Der EM--Antrag wurde im Mai 2010 und auch der eingelegte Widerspruch wurde am 13.5.2011 abgelehnt, obwohl ich in der Zwischenzeit wieder mehrere Wochen im Krankenhaus war und immer als arbeitsunfähig entlassen wurde. Scheinbar zählen diese Befunde nicht, denn ich wurde in der Zwischenzeit immer nur von einem Gutachter zum nächsten geschickt, welche mich psychisch fertig gemacht haben. Im August 2010 wurde ich dann von der Krankenkassse ausgesteuert und wollte beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nach § 125 SGB III stellen. Es war nur mit Rechtsbeistand möglich, den Antrag ab zu geben, der dann natürlich 2 Tage später abgelehnt wurde. Auch da habe ich Widerspruch eingelegt, der auch abgelehnt wurde, dann habe ich Klage eingereicht, die im Juni 2011 abgelehnt wurde. Inzwischen läuft eine Berufung fürs Landessozialgericht, aber das würde noch min.1 jahr dauern und ich bekomme in der Zeit kein Geld. Seit Aug.2010 lebe ich nur von meiner Witwenrente (530.-) und meinen Ersparnissen. Eine Klage für die EM - Rente wurde im Mai 2011 eingereicht. Aus finanziellen Gründen habe ich dann, gegen den Rat der Ärzte, versucht, irgendwie wieder zurück an meinen alten Arbeitsplatz zurück zu gehen. Allerdings mit dem Ergebnis, das ich nun noch schwerer erkrankt bin und das fast mit meinem Leben bezahlt hätte. Was soll ich denn nun tun?Nochmal einen Antrag auf EM-Rente stellen? Mich umbringen oder was? ALG2 bzw.Hartz4 oder Sozialhilfe bekomme ich nicht, weil ich eine Witwenrente beziehe wurde mir gesagt...keinen interessiert, das die Witwenrente nur 530.- Euro beträgt. Inzwischen habe ich Wohngeld in Höhe von 66.- Euro bewilligt bekommen. Aber das reicht nicht, um meine laufenden Kosten zu decken. Haben Sie einen Rat für mich? Verzweifelte Grüße Muschelkaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Hauptproblem in Ihrem Fall ist doch, dass Sie von der Krankenkasse ausgesteuert wurden und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Die Tatsache, dass die Krankenkasse bzw. das „Arbeitsamt“ keine Leistungen erbringen, bzw. nach deren Rechtsvorschriften Ihnen nicht zustehen, wird von uns in diesem Forum ebenso wenig kommentiert, wie die Frage, ob man sein Recht nur erhält, wenn man Jura studiert hat. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns hierzu in diesem Forum nicht äußern werden. Im Übrigen wird der Ansicht von „KSC“ und „Krämers“ zugestimmt, das grundsätzlich die Gerichtsverfahren abgewartet werden müssen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

KSCam 08.11.2011 | 19:17
Vermutlich wäre es das Beste gewesen sich bei der Arbeitslosenmeldung nach der Aussteuerung als "in dem Maß für arbeitsfähig zu erklären, wie einen die DRV für erwerbsfähig hält" - dann hätten Sie wohl ALG bekommen, hätten sich halt berwerben müssen, etc...... Wenn Sie aber bei der Arbeitslosenmeldung darauf bestanden haben "arbeitsunfähig zu sein", dann war klar, dass das AA nach dem Motto "komm wieder wenn du gesund bist" verfährt. Warum Ihnen diesen guten Ratschlag aber Ihr Rechtsbeistand nicht gegeben hat, ist mir unklar - entweder hat der keine Ahnung vom System oder ihm geht es nur um "Prozesse" bei denen er als Anwalt immer gewinnt, seine Kohle bekommt er ja auf jeden Fall. ???? Viel mehr wird Ihnen im Forum kaum jemand sagen können, denn da Ihr Fall ja inzwischen bei 2 Gerichten läuft, müssen Sie halt warten wie das SG über die Rente und das LSG über das ALG entscheidet. Hoffentlich blockieren sich die beiden Verfahren nicht auch noch gegenseitig!
Krämersam 09.11.2011 | 07:39
Ich gebe KSC recht. In iihrem Falle ist so ziemlich alles falsch gelaufen. Den ganzen " Karren " so dermassen vor die Wand zu fahren ist eigentlich schon nicht mehr zu glauben.... Sie können jetzt nur noch die Entscheidungen der Gerichte abwarten und eventuell dann später - und nur wenn neue Erkrankungen eingetreten oder sich die vorhandenen erheblich verschlechtert haben - einen neuen Antrag auf EM stellen.
Dooyoowhoopam 09.11.2011 | 10:02
Typisches Beispiel dafür, dass man in der sozialen BRD grundsätzlich Jura studieren muss, um als Bürger seine rechte geltend machen zu können.
Wahnsinn!!!am 09.11.2011 | 10:04
Nach dem Krieg hatte keiner "psychische" Probleme. Entweder hat man gearbeitet oder man ist verhungert. Typisches Wohlstandskindproblemchen!!!
Wahnsinnam 09.11.2011 | 12:08
Wie Sie aus dem Kontext meines Beitrags herauslesen können, bin ich schon lange Rentner und überdies als Kriegswaise aufgewachsen. Vielleicht ist heute nicht alles ein Problem, was scheinbar als "Problem" aufgefasst wird. Einfach mal den A... zusammenkneifen und kapieren, dass das Leben kein Zirkus ist. MfG Friedrich Häußler
Bravoam 09.11.2011 | 12:00
Hallo Wahnsinn, man gut,dass Sie topfit sind und fleißig arbeiten. Ich wünsche Ihnen,dass DAS auch so bleibt und Sie nie in Verlegenheit kommen hier Fragen zustellen. WENN doch,erwarten Sie mit Sicherheit vernünftige Antworten. Sie sind echt der WAHNSINN. Schönen Tag noch
muschelkausam 11.11.2011 | 00:27
@Sehr geehrter Herr Häußler oder sollte ich lieber Herr Wahnsinn schreiben, es war ja fast klar, das ich auf meinen Hiferuf, auch so einen unqualifizierten, beleidigenden Beitrag bekomme, das es aber ein Nachnamensvetter sein wird, das hatte ich nicht erwartet. Sie kennen mich nicht persönlich, wissen nichts von mir... und auch die Tatsache, das Sie schon lange Rentner und als Kriegswaise aufgewachsen sind, gibt das Ihnen noch lange nicht das Recht, über mich und meine Problematik/sprich Erkrankungen sich derart abfällig zu äußern. Ich war in meinem Leben schon sehr oft in schweren, z.T. lebensbedrohlichen Situationen...habe es aber trotzdem immer wieder geschafft, ohne Hilfe von außen mein Leben zu bewältigen. Hab meinen Sohn alleine groß gezogen und geschufftet, weil mein Mann schon mit 34 Jahren verstorben ist und das ich so schwer krank geworden bin, hängt u.a. auch an solchen Menschen, wie Ihnen. Wie würde es Ihnen ergehen, wenn Sie in einer auswegslosen Situation wären und Ihnen würde jemand so ein Posting schreiben,wie Sie das hier getan haben. Vielleicht sollten Sie, bevor Sie etwas schreiben, drüber nachdenken, was Sie schreiben.... Hochachtungsvoll M.Häußler
muschelkausam 11.11.2011 | 00:34
Sehr geehrter Herr oder Frau Experte, vielen Dank für Ihre freundliche und seriöse Antwort. Ich verstehe, das Sie zu meiner Problematik keine genauere Auskunft geben können. Freundliche Grüße Muschelkaus
muschelkausam 11.11.2011 | 00:37
Dazu möchte ich mir kein Urteil erlauben...ich verlasse mich diesbezüglich lieber auf einen Anwalt. Leider hatte ich Pech, das ich da wohl falsch beraten wurde. Trotzdem danke für Ihre Meinung. Freundliche Grüße Muschelkaus
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026