Das Hauptproblem in Ihrem Fall ist doch, dass Sie von der Krankenkasse ausgesteuert wurden und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Die Tatsache, dass die Krankenkasse bzw. das „Arbeitsamt“ keine Leistungen erbringen, bzw. nach deren Rechtsvorschriften Ihnen nicht zustehen, wird von uns in diesem Forum ebenso wenig kommentiert, wie die Frage, ob man sein Recht nur erhält, wenn man Jura studiert hat. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns hierzu in diesem Forum nicht äußern werden. Im Übrigen wird der Ansicht von „KSC“ und „Krämers“ zugestimmt, das grundsätzlich die Gerichtsverfahren abgewartet werden müssen