Hallo,
wer kann mich einmal Schlau machen, haben folgendes gelesen, das seit dem 1.1.2019 gilt das neue Gesetz das bei voller Erwerbsminderung die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden. Was beinhaltet das und was hat das für eine Bedeutung?
Nun gilt das nur für Neurentner, die ab 01.01.2019 eine volle EMR beantragt haben, oder wie? Was ist da mit den Bestandsrentnern, die, wie ich, seit 2016 eine volle befristete EMR erhalten haben?
Kann man nun laut diesem neuen Gesetz als voller befristeter EMR´ler eine unbefristete volle EMR beantragen? oder wie verhält es sich hierbei?
Gruß Schlaumacher