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Experten-Antwort

Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Gesetz das bei voller Erwerbsminderung die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden. Was hat das bedeutet das?

von Schlaumacher30.11.2019 | 17:10
89 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wer kann mich einmal Schlau machen, haben folgendes gelesen, das seit dem 1.1.2019 gilt das neue Gesetz das bei voller Erwerbsminderung die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden. Was beinhaltet das und was hat das für eine Bedeutung? Nun gilt das nur für Neurentner, die ab 01.01.2019 eine volle EMR beantragt haben, oder wie? Was ist da mit den Bestandsrentnern, die, wie ich, seit 2016 eine volle befristete EMR erhalten haben? Kann man nun laut diesem neuen Gesetz als voller befristeter EMR´ler eine unbefristete volle EMR beantragen? oder wie verhält es sich hierbei? Gruß Schlaumacher

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir haben in diesem Thread einige Posts wegen politischer Diskussionen und anderer Verstöße gelöscht.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo die Damen und Herren,

inhaltlich ist zum Thema (schon länger) alles ausgetauscht.

Für einige Beteiligte hier nochmal der Hinweis zur Nettikette und zum zivilisierten Umgang miteinander. DANKE!

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16 Antworten

Issoam 30.11.2019 | 17:54
Wie schon bei vorherigen Anpassungen gilt das nur für die, die eine EM-Rente nach dem 01.01.2019 erhalten. Für Bestands-EM-Rentner bleibt alles so wie es ist.
Bestands EMRam 01.12.2019 | 09:44
Nun gilt das nur für Neurentner, die ab 01.01.2019 eine volle EMR beantragt haben, oder wie? Was ist da mit den Bestandsrentnern, die, wie ich, seit 2016 eine volle befristete EMR erhalten haben? Das habe ich mich als EMR der kurz vor Juli 2014 erkrankt ist auch gefragt. Seitdem habe ich schon 3 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente erleben können aber wie auch Sie festgestellt haben immer nur für Neuerkrankte. Aber immerhin wurden wir Bestandsrentner als Grund hergenommen das unsere Gruppe zu niedrige Rente erhalten und deshalb nachgebessert werden muss. Gruß Schlaumacher
Kaiseram 01.12.2019 | 10:07
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die verlängerte Zurechnungszeit nur für EM-Renten ab Rentenbeginn 01.01.2019 gilt. Punkt aus. Da gibt es hier im Forum nichts zu diskutieren.
santanderam 01.12.2019 | 11:34
Auch die Administration/Redaktion/Experten „entscheiden“ hier nicht im Forum. Sie interpretieren nur gängiges Recht.
TWAOam 01.12.2019 | 10:31
Das ist im Kern der Aussage richtig. Jedoch entscheidet genau das hier im Forum nicht jemand wie Du, sondern die Administration/Redaktion/Experten.
Bestands EMRam 01.12.2019 | 13:08
Ihre Aussage stimmt so nicht. Der Gesetzgeber hat schon mehrmals festgelegt das die verlängerte Zurechnungszeit für EM Renten vor Rentenbeginn 01.01.2019 gilt und zwar vor Ihren genannten Zeitpunkt schon 2 mal aber eben nicht für Bestandsrentner. Und was im Forum diskutiert wird haben Sie schon mal gar nicht zu bestimmen.
santanderam 01.12.2019 | 13:58
@TWAO Richtig ! Und das ist gängiges Recht. :-)
Kaiseram 01.12.2019 | 14:52
Zitat von Bestands EMR anzeigenausblenden
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die verlängerte Zurechnungszeit nur für EM-Renten ab Rentenbeginn 01.01.2019 gilt. Punkt aus. Da gibt es hier im Forum nichts zu diskutieren.
Ihre Aussage stimmt so nicht. Der Gesetzgeber hat schon mehrmals festgelegt das die verlängerte Zurechnungszeit für EM Renten vor Rentenbeginn 01.01.2019 gilt und zwar vor Ihren genannten Zeitpunkt schon 2 mal aber eben nicht für Bestandsrentner. Und was im Forum diskutiert wird haben Sie schon mal gar nicht zu bestimmen.
Ach Du bist doch so ein armer Wicht! Ob Du hier diskutierst oder jammerst, nichts wird Dir helfen. Dass Du hier so penetrant unbelehrbar und begriffsstutzig Auftritts wird Dir auch nicht helfen. Du bist ein Bestandsrentner und nicht von der Verlängerung der Zurechnungszeit betroffen, gleichgültig was Du hier noch von Dir gibst.
ManOManam 01.12.2019 | 14:52
Wenn Du ein Rechtshilfeforum suchst, dann such woanders.
Kaiseram 01.12.2019 | 16:07
Ach Du bist doch so ein armer Wicht!
Sicher das du nicht selber so etwas bist?!
Meine Güte. Schon mal was von Interpunktion und Rechtschreibung gehört Pseudokaiser. Das wird ja immer bedenklicher mit Dir.
-am 01.12.2019 | 16:50
Zitat von Germanistik anzeigenausblenden
Ach Du bist doch so ein armer Wicht!
Sicher das du nicht selber so etwas bist?!
Meine Güte. Schon mal was von Interpunktion und Rechtschreibung gehört Pseudokaiser. Das wird ja immer bedenklicher mit Dir.
Meine Güte,schonmal etwas von Interpunktion und Rechtschreibung gehört, Pseudokaiser? Das wird ja immer bedenklicher mit Dir!
Meine Güte, schon einmal etwas von Interpunktion und Rechtschreibung gehört, Pseudokaiser? Das wird ja immer bedenklicher mit Dir!
Germanistikam 01.12.2019 | 16:40
Sicher das du nicht selber so etwas bist?!
Meine Güte. Schon mal was von Interpunktion und Rechtschreibung gehört Pseudokaiser. Das wird ja immer bedenklicher mit Dir.
Meine Güte,schonmal etwas von Interpunktion und Rechtschreibung gehört, Pseudokaiser? Das wird ja immer bedenklicher mit Dir!
Emmi G.am 01.12.2019 | 17:07
Es ist doch immer dieser Stichtag, manche hatten Glück betr. Rente 63, usw. Da viele heute bis 65 J. überhaupt nicht arbeiten können finde ich dieses Gesetz nicht ganz gerecht. Jeder geht lieber arbeiten als krank zu sein, das ist ja klar. Aber diese neue Zurechnungszeit, naja, Ist jemand mit 40 J. krank braucht er keine höhere Rente als Leute die täglich arbeiten gehen.
Irisam 01.12.2019 | 21:25
Zitat von Emmi G. anzeigenausblenden
Durch die Zurechnungszeit erhält der Kranke/Behinderte jene Rente, die er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erarbeiten konnte/kann! Da das Renteneintrittsalter steigt, steigt auch die Zurechnungszeit. Ohne dieses Procedere hätte die EM-Rente nicht mehr die Lohnersatzfunktion. Ob Sie es gerecht finden, dass der Gesunde sich die Rente vollständig erarbeiten kann und der Kranke, weil er dieses nicht mehr kann, den Betrag so erhöht bekommt, müssen Sie für sich entscheiden. Aber bedenken Sie, es ist nicht zum Aussuchen, Krankheiten oder Behinderungen lauern überall!
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