Hallo Bruno,
zunächst einmal sollten Sie Ihr Versicherungskonto klären lassen, um festzustellen, ob die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten Ihnen den Schutz der Erwerbsminderungsrente erhalten haben.
Anschließend können Sie eine aktuelle Renteninformation erhalten, aus der die mögliche Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente inklusive Kindererziehungs-, Kinderberücksichtigungszeiten und der Zurechnungszeit nach akteller Rechtslage ersichtlich ist.
Sie können sich hierzu an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Die Adressen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Dort wäre auch die Aufnahme eines Rentenantrages möglich.