Hallo Schnecki,
sofern der Rentenversicherungsträger die Reha--Maßnahme zur Beurteilung Ihres aktuellen Leistunsvermögens bewilligt hätte, könnte dies auch Einfluß auf die Entscheidung zur der Verlängerung Erwerbsminderungsrente haben.
Da wir die genauen Umstände für die Bewiilligung und die vorzeitige Beendigung Ihrer Reha-Maßnahme in diesen Forum nicht klären können, empfehlen wir zu gebener Zeit die Verlängerung der Rente unter Darlegung Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation zu beantragen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann über die Weitergewährung der Erwerbsminderungrente entscheiden.