Hallo,
ich bin Erwerbsminderungsrentner zu 100%. Ich will mich selbständig machen. gibt es förderungsmöglichkeiten seitens des lva?
Hallo,
ich bin Erwerbsminderungsrentner zu 100%. Ich will mich selbständig machen. gibt es förderungsmöglichkeiten seitens des lva?
http://www.reha-servicestellen.de
Suche bundesweit nach Postleitzahl:
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
Das ist ein heikles Thema und kann leicht zum Bumerang für Sie werden.
Förderungen wären im Rahmen der beruflichen Rehabilitation möglich, wenn zu erwarten ist, dass die Erwerbsminderungsrente dadurch entfallen kann?
Ich würde als RV Träger schon sehr genau hinschauen, wenn ein Rentner sich eine Selbständigkeit zutraut und die gefördert haben will - dann müsste der liebe Mensch doch eigentlich wieder "so gesund" sein, dass er arbeiten kann. Da würde ich auch prüfen, ob man die Rente entziehen kann, weil Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt.
Sie sehen das birgt ein gewisses Risiko.
Klar ist auch: das Hobby neben der Rente wird sicher nicht finanziert....
Die Förderung einer xistenzgründung durch den Rentenversicherungsträger ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (gem. § 33 Abs.3 Nr.5 SGB IX). Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Gründungszuschuss“. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden jedoch durch den Rentenversicherungsträger erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Sie geben an eine volle Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Somit ist Ihre Erwerbfähigkeit bereits gemindert und kann, wie oben erwähnt, nicht mehr erhalten werden. Somit könnte eine Förderung nur noch der "Wiederherstellung" dienlich sein. Der Rentenversicherungsträger erbringt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um eine Rentenzahlung zu verhindern, oder diese wieder zum Wegfall zu bringen.
Ferner ist die Genehmigung eines Gründungszuschusses von vielen anderen Faktoren abhängig, sodass eine individuelle Betrachtung notwendig ist – eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger sollte in Anspruch genommen werden.