Hallo Makus Leibl,
„Schade“ hat Ihre Frage eigentlich schon (sehr) kurz beantwortet. Hier nochmal etwas ausführlicher:
Ja, Sie dürfen trotz des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente ein Gewerbe anmelden. Die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente beträgt hierbei – ohne dass ein Einfluss auf die Rente zu befürchten wäre – 400 Euro.
Bezüglich Ihrer steuerrechtlichen Frage sollten Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.