Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Selbständig, Beiträge rückwirkend OK???

von Arnold19.09.2014 | 12:02
983 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe vor Jahren einen Fragebogen zur Selbständigkeit erhalten und diesen zurückgesandt. Dann 1 Jahr Ruhe. Der Steuerberater sollte aber jetzt nochmals dazu schreiben. Dann über 2 Jahre nichts mehr gehört. Nun wird rückwirkend die Versicherungspflicht festgestellt und ich soll Unsummen an Beiträgen nachzahlen. Gelten hier nicht Fristen innerhalb die Rentenversicherung dies feststellen muss? 2 Jahre haben sie sich Zeit gelassen. Da fragt man sich, warum die Feststellung 2 Jahre dauern muss?! Danke ! Viele Grüße Arnold

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

User "Platzverweis" hat Ihnen bereits die korrekte Rechtsgrundlage für die Verjährung genannt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Platzverweisam 19.09.2014 | 12:26
Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html
Schadeam 19.09.2014 | 12:38
Man fragt sich in der Tat warum das 2 Jahre dauerte - aber eine Antwort darauf werden Sie im Forum nicht erhalten und können die eigentlich auch nicht erwarten. Warum erfragen Sie den Grund nicht direkt bei "Ihrer" DRV, die dortige Sachbearbeitung wird den Grund kennen.
W*lfgangam 19.09.2014 | 13:52
Hallo Arnold, wenn Sie mit der Rückforderung einverstanden sind, zahlen Sie einfach. Man muss hier auch Vorteile (Rentenansprüche) gegen Nachteile (Kosten) abwägen. Andernfalls gehen Sie in Widerspruch "Ich musste davon ausgehen, dass – nachdem vollständige Unterlagen am xx.xx.xxxx zur Beurteilung der Versicherungspflicht (Fragebogen/Steuerberater) vorgelegt worden sind - Versicherungspflicht nicht besteht, andernfalls ein zeitnaher Bescheid der DRV erfolgt wäre. Mit der Feststellung der Versicherungspflicht ab Zeitpunkt des Bescheides bin ich einverstanden, nicht mit der Nachforderung." Das schmücken Sie noch ein wenig aus (bin meinem Pflichten umgehend nachgekommen, die DRV eben nicht, um Rechtssicherheit zu schaffen) und gehen ggf. ins Klageverfahren. Gefühlt halte ich die Sache für gar nicht mal aussichtslos. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026