Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Friedrich,
während Ihrer selbständigen Tätigkeit im Reisegewerbe waren Sie nicht kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig; es sei denn, Sie waren im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Eine nachträgliche Pflichtbeitragsentrichtung ist heute auch nicht mehr möglich.
Es bliebe die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung (Mindestbeitrag 79,60 EUR). Ob sich eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall wirklich lohnt, hängt u.a. von Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf ab. Sollten Sie vor dem 01.01.1984 bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben, zählen die Zeiten einer freiwilligen Beitragszahlung zu den Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Für eine individuelle Beratung gerade auch hinsichtlich zukünftiger Zeiten der Selbständigkeit sollten Sie meines Erachtens eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Hier können Sie weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Beitragsentrichtung und den daraus resultierenden Leistungsansprüchen erhalten. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie z.B. unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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