Selbständig im Vertrieb von Naturkosmetik

von
Gast

Hallo Experten,

ich bin bereits seit 1990 selbständig tätig, ich vertreibe von einem Anbieter unterschiedliche Naturprodukte an diverse Kunden.
Nun wurde ich von einem neuen Steuerberater darauf angesprochen, ob ich bereits bei der Rentenversicherung schon einmal vorgesprochen habe bzgl. Versicherungspflicht als Selbständiger für einen Auftraggeber. Nun bin ich etwas verunsichert, da ich ja bereits schon seit über 28 Jahren diese Tätigkeit ausübe!
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müsste.
Danke!

Experten-Antwort

Hallo Gast,

Ihren Einzelfall können wir in diesem Forum nicht klären. Da Sie nur für einen Auftraggeber tätig werden und dessen Produkte vertreiben, spricht vieles für eine Scheinselbständigkeit mit nur einem Auftraggeber. Hieraus würde Versicherungspflicht in der Rentenversicherung resultieren.

Bitte lassen Sie sich hierzu persönlich in einer Servicestelle der Rentenversicherung beraten, damit die Sachlage für Sie aufbereitet wird und über die höchstwahrscheinliche Versicherungspflicht entschieden werden kann.

von
Gastgeber

Zitiert von: Gast
Hallo Experten,

ich bin bereits seit 1990 selbständig tätig, ich vertreibe von einem Anbieter unterschiedliche Naturprodukte an diverse Kunden.
Nun wurde ich von einem neuen Steuerberater darauf angesprochen, ob ich bereits bei der Rentenversicherung schon einmal vorgesprochen habe bzgl. Versicherungspflicht als Selbständiger für einen Auftraggeber. Nun bin ich etwas verunsichert, da ich ja bereits schon seit über 28 Jahren diese Tätigkeit ausübe!
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müsste.
Danke!

Hallo,

jetzt sind schon 28 Jahre vergangen, dann würde ich die restlichen paar Jährchen so weiter laufen lassen. Um welche Naturprodukte handelt es sich hierbei?

Gruß

von
Schorsch

Zitiert von: Gast
Nun bin ich etwas verunsichert, da ich ja bereits schon seit über 28 Jahren diese Tätigkeit ausübe!
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müsste.

Darüber hätten Sie sich mal besser vor 28 Jahren Gedanken machen sollen.

Wenn beispielsweise ein Rentner jahrzehntelang keine Einkommensteuerklärung abgegeben hat, weil er bisher nie einkommensteuerpflichtig war, könnte er durch die jährlichen voll steuerpflichtigen Anpassungsbeträge bereits seit einigen Jahren steuerpflichtig sein.

Und auch in solchen Fällen kennt das Finanzamt und eventuell der Staatsanwalt keine Gnade, wie ich aus meinem engsten Bekanntenkreis erfahren habe.

Unwissenheit schützt eben nicht immer vor Strafe....

MfG

von
W*lfgang

Zitiert von: Gastgeber
jetzt sind schon 28 Jahre vergangen, dann würde ich die restlichen paar Jährchen so weiter laufen lassen.

!

...und ggf. vorsorglich doch ein paar 'Rückstellungen' bilden!

Gruß
w.
PS: über die ggf. schuldhafte Nichtmitteilung an die DRV zwecks Prüfung der Versicherungspflicht der selbständigen Tätigkeit/Nachforderung von Beiträgen für wenigstens 4 volle Jahre + lfd. 2018, muss sich jede/r im Klaren sein.

von
Werner67

Sie sind offenbar als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und somit versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.
Die entsprechende Vorschrift gibt es seit 1999. Selbständige, die bei Einführung dieses Gesetzes schon versicherungspflichtig waren, konnten sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wenn damals keine Befreiung erfolgt ist, sind - ggf. auch rückwirkend - Pflichtbeiträge zu zahlen.
Beiträge, die vor 2014 fällig geworden sind, sind inzwischen verjährt. Beiträge ab 2014 können noch nachgefordert werden.

Gruß
Werner

von
Schorsch

Hier sind noch ein paar interessante Erläuterungen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/02_Wichtig_zu_wissen/05_pflichtvers_trotz_selbstaendigkeit/pflichtvers_trotz_selbstaendigkeit_node.html

MfG

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