Sie müssen den 15-prozentigen Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers bis zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 Prozent aufstocken. Der Arbeitgeber zieht Ihren Eigenanteil vom Verdienst ab und leitet ihn zusammen mit seinem Anteil an die Minijob-Zentrale weiter. Verdienen Sie in dem "400-Euro-Job" weniger als 155 Euro im Monat, wird Ihr Anteil aus dem Mindestbeitrag von 30,85 Euro ermittelt. Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall nur 15 Prozent, den Restbetrag bis zum vollwertigen Pflichtbeitrag zahlt der Arbeitnehmer.