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Selbständig miteinem Auftraggeber und Angestellten

von sabine23.02.2007 | 12:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte mich auf Folgendes beziehen: Seit 1. Januar 1999 sind auch so genannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig. Hierbei handelt es sich um Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen monatlicher Verdienst höher ist als 400 Euro sowie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und bei denen keine Scheinselbstständigkeit vermutet wird. -------------- Aus diesem Text geht hervor, dass ich nicht versicherungspflichtig bin, wenn ich einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftige. Wielange muss ich ihn mindestens beschäfitgen, um nicht als Selbständiger rentenversicherungspflichtig zu sein? Kann ich jemanden für ein Projekt von 4 Monaten einstellen ist das schon regelmäßig? Kann dies auch ein Student sein, der wenn er ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreitet keine Steuern zahlen muss?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Von einer regelmäßigen Beschäftigung von Arbeitnehmern ist auszugehen, wenn unbefristete Beschäftigungsverhältnisse oder befristete Beschäftigungsverhältnisse mit kontinuierlicher Abfolge für den Selbständigen ausgeübt werden. Unterbrechungen innerhalb eines Jahres von bis zu zwei Monaten (z.B. zwischen der Kündigung eines Arbeitnehmers und der Einstellung eines anderen Arbeitnehmers) sind insoweit grundsätzlich unschädlich.

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