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Selbständig, Schlaganfall und schlecht versichert

von Robert 3428.06.2012 | 14:11
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Vater hatte gerade einen Schlaganfall und wird nicht mehr arbeiten können. Er hat ca. 25 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Da er seit ca. 12 Jahren Selbständig ist, wurde in den letzten Jahren aber nicht eingezahlt in die Rentenversicherung. Er hat sich nun leider auch für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entschieden ohne Krankengeld. So dass es hier kein Geld geben wird. Die abgeschlossene Unfallversicherung zahlt nun auch nicht bei Schlaganfällen. Im Nachhinein haben wir festgestellt, dass er wohl schlecht beraten wurde. Wie auch immer: mein Vater ist nun 63Jahre. Er wird mit 65J und 3Monate gesetzliche Rente beziehen, von der es sich ausreichend gut leben lässt. Welche Möglichkeiten gibt es um finanziell die Zeit bis zur Rente zu überbrücken? Vielen Dank

7 Antworten

Ottoam 28.06.2012 | 14:34
Alg II,auch Hartz IV genannt.Ist beim Job Center zu beantragen. Wenn der ärztliche Dienst dort feststellt,daß er auf Dauer erwerbsunfähig ist,bekommt er Grundsicherung nach SGB XII.Der Regelsatz ist gleich wie bei Alg II,nur die Vermögensfreigrenzen sind niedriger. Siehe hier: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/vermoegen…
Schadeam 28.06.2012 | 14:36
Leben vom Ersparten oder Bezug von Sozialhilfe, Lottogewinn, etc. Über die RV sehe ich da keine Möglichkeit.
...am 28.06.2012 | 15:01
Ein "Klassiker" im Beratungsgeschäft.... Selbständige mit unzureichender privater Absicherung, die es aber auch nicht für nötig erachten weiter in die DRV einzuzahlen... Man kann sich da manchmal echt den Mund fuselig reden...
Chrisam 28.06.2012 | 16:55
Unfallversicherung ist nur ein nettes Gimmick, Unfälle sind eher selten Ursache von Erwerbsminderung. Ob es an der Beratung lag, weiß man nicht. Ich kenne nur im Bekanntenkreis die Überzeugung "Was soll MIR schon passieren?"
N48am 28.06.2012 | 18:11
Naja, es kommen noch 2 andere Möglichkeiten in Frage: Vielleicht hat er sich gedacht, wenns schief läuft, kommt der Staat für mich auf oder die andere Frage ist, ist die selbständige Tätigkeit so profitabel, daß was für die Altersvorsorge übrig bleibt.
KSCam 28.06.2012 | 17:45
Auch ich halte es bei dieser Thematik für schlechterdings unmöglich, dass ein Selbständiger in diesem Punkt schlecht beraten wurde. Zumindest für den Beratungsdienst der DRV schließe ich dies aus! Keiner, der sich selbständig machen wil und sich deswegen bei uns erkundigt wird mit Aussagen wie "es ist nicht nötig etwas zu machen" weggeschickt. In diesen Beratungen wird zu 100% das Risiko einer Erwerbsminderung angesprochen, sowie die Möglichkeiten das über die DRV abzusichern. Zumindest der Satz fällt immer: "wenn Sie dieses Risiko nicht über die DRV absichern wollen oder können, sollten Sie sich über eine alternative Absicherung Gedanken machen...... .....wenn der Selbständige dann nichts macht, ist er selbst dafür verantwortlich....
Heinericham 29.06.2012 | 08:31
Es ist egal, was damals war und wie es gleaufen ist. Nun ist es leider so, dass der Verischerte nach den hier gemachten Angaben, keine Möglichkeit hat vor der Regelaltersrente eine Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen. Ihr Vater muss tatsächlich die Zeit bis dahin überbrücken, sei es mit Grundsicherung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld 2 oder von seinen Rücklagen. MfG
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