Hallo Michael Regh,
auch Selbständige, die in Ihrem Hauptberuf nicht rentenversicherungspflichtig sind, dürfen Nebenjobs ausüben. Demnach haben Sie die Möglichkeit einen Minijob bis 400 Euro pro Monat auszuüben, die Beiträge bis zum Beitragssatz von 19,9 % aufzustocken und somit auch die Leistungsberechtigung der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.