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Experten-Antwort

Selbständig und versicherungspflichtig

von Heike24.01.2019 | 12:08
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7 Antworten

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Hallo, mein problem ist etwas banal. ich plane meine selbständig in TZ. Durch meine berufsguppe bin ich rentenversicherungspflichtig, werde aber als geringfügig eingestuft und habe so die möglichkeit der wahl ob und in welcher höhe ich beiträge einzahle. Nun möchte ich wissen wie sie welche beitragshöhe u.u. auf die spätere rente auswirken,aber ich erreiche weder die beratungs-und auskunftstelle der dvr die zuständig wäre, noch kann ich online zeitnah einen beratungstermin buchen. da ich die info aber zeitnah benötige, nun miene frage.... gibt es da noch eine andere möglichkeit die info zu erfahren? Guter rat wird dankbar empfangen.=) gruss Heike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Heike,

zunächst erhalten Sie folgenden Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2019_1.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Sie können dort auf Seite 17 erkennen, welche Beitragshöhe (Beitrag im Monat/Spalte1 – Beiträge im Jahr insgesamt/Spalte2) erforderlich wird um eine Rentensteigerung zu erzielen. Die Rentensteigerung können Sie dann in den letzten beiden Spalten erkennen. Vorletzte Spalte: Steigerung der mtl. Rente nach einem Jahr freiwilliger Beitragszahlung.

Beispiel:

200 EUR monatlicher Beitrag führen nach einem Jahr der freiwilligen Beitragszahlung (2400 EUR) dazu, dass sich der bisher zustehende mtl. Betrag bei Ihnen (siehe eigene Renten-Info) um 10,62 EUR brutto erhöht. Bis zum Rentenbeginn wirkt sich jede durch die Bundesregierung festgelegte Rentensteigerung (2018: 3,22%) auch auf die neuen Anwartschaften Jahr für Jahr positiv aus.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

DRVam 24.01.2019 | 12:51
Erst Informationen können Sie der Broschüre entnehmen. Im Detail sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Heikeam 24.01.2019 | 15:08
Liebe DRV, vielen dank für den link. sehr gerne würde ich mich beraten lassen, aber laut online-kalender ist bis ende 04/20 kein termin zu buchen und telefonisch erreiche ich keinen mitarbeiter. viele grüsse Heike
W*lfgangam 24.01.2019 | 19:01
Hallo Heike, es reicht bereits aus, den irgendwann frühestmöglichen Termin zu buchen - mit relativ genauem Grund dafür. Damit bleiben Ihnen fristgerecht (Datum Terminbuchung/heute) alle Optionen offen, die dann auch rückwirkend gelten, was u. a. Beitrags(nachzahlung)möglichkeiten betrifft. Ein langer Terminvorlauf geht nicht zulasten Ihrer Rechte/Ansprüche, wenn Sie sich rechtzeitig ins System 'einbuchen'. Da Sie ohnehin nur eine geringfügige versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben/somit pflichtversicherungsfrei sind, kommt nur die freiwillige Versicherung infrage – letzter Termin dafür, um die Lücken in 2019 nach Erfordernis aufzufüllen/was wäre sinnvoll, ist ohnehin erst der 31.03.2020 für das dann abgelaufene Jahr ...bis dahin sind Sie ausführlich beraten worden :-) Gruß w.
Heikeam 29.01.2019 | 20:30
Liebe Experten, vielen dank für den link und das erklärungsbeispiel. das war serh hilfreich und gibt mir besser eine vorstellung für zahlen. vielen dank und schöne woche noch! viele grüsse
Heikeam 29.01.2019 | 20:30
Liebe Experten, vielen dank für den link und das erklärungsbeispiel. das war serh hilfreich und gibt mir besser eine vorstellung für zahlen. vielen dank und schöne woche noch! viele grüsse
Heikeam 29.01.2019 | 20:24
Hallo Wolfgang, vielen dank für ihre antwort und erklärung. ich hatte mir schon etwas überlegt und was sie schreiben hat mich noch mal beruhigt.;) eine schöne woche noch. gruss
Deutsche Rentenversicherung
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