Hallo Anastasia,
als selbstständige Pflegeperson unterliegen Sie der Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr.2 Sozialgesetzbuch VI. Sie sollten sich innerhalb von 3 Monaten nach Gründung dieser Selbstständigkeit schriftlich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Im übrigen verweisen wir auf die bereits gegebene Antwort von RFn.