Guten Tag,
ich habe einen Kunden, der eine Tier- und Jugendpflege-Einrichtung gründen will, bei der tiergestützte Pädagogik zur Anwendung kommt. Die Jugendlichen sind in der Einrichtung in Vollzeit untergebracht. Fremde Erzieher werden eingestellt.
Gilt der Inhaber der Einrichtung als selbständiger Erzieher? Besteht Pflichtversicherung? Der Kunde hat bisher eine private Altersvorsorge aufgebaut und würde dies gerne beibehalten bzw. ausdehnen.