Hallo Lehrer,
verstehe ich das richtig: Sie beziehen bereits die Regelaltersrente als Teilrente (unter 100 % der zustehenden Rente) und sind weiterhin als selbständiger Lehrer / Dozent tätig?
Als selbständiger Lehrer / Dozent sind Sie versicherungspflichtig kraft Gesetzes, solange Sie mehr als geringfügig (mehr als 520 Euro mtl) tätig sind noch KEINE VOLLrente beziehen. Ergo: bei Bezug einer Teilrente (weniger als 100 % der zustehenden Rente) wären Sie jetzt versicherungsfrei, auch wenn Sie mehr als geringfügig tätig sind.
Vorteil der evtl. weiteren Versicherungsplicht: ab 2023 könnten Sie Ihre Beiträge zu 100 % steuerlich absetzen (nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Steuerberater oder Finanzamt). Ihre Regelaltersrente würde jeweils zum 01.07. eines Jahres unter Berücksichtigung der für das Vorjahr gezahlten Beiträge neu berechnet werden.