Ich habe jahrelang Pflichtbeiträge als selbständiger Lehrer bezahlt. Nun habe ich das Regelrentenalter erreicht und bekomme meine Rente als Teilrente ausgezahlt. Bestheht weiterhin RV-Pflicht sollte ich mehr als 520 mtl. aus der Lehrtätigkeit verdienen (was zur Zeit nicht der Fall ist)?
01.03.2023, 12:54
von
Klugpuper
Teilrente = Ja.
01.03.2023, 13:10
von
Schade
Warum eigentlich Teilrente und keine Vollrente?
Was sind da Ihre Motive?
Pflege eines Angehörigen?
02.03.2023, 08:46
Experten-Antwort
Hallo Lehrer, verstehe ich das richtig: Sie beziehen bereits die Regelaltersrente als Teilrente (unter 100 % der zustehenden Rente) und sind weiterhin als selbständiger Lehrer / Dozent tätig? Als selbständiger Lehrer / Dozent sind Sie versicherungspflichtig kraft Gesetzes, solange Sie mehr als geringfügig (mehr als 520 Euro mtl) tätig sind noch KEINE VOLLrente beziehen. Ergo: bei Bezug einer Teilrente (weniger als 100 % der zustehenden Rente) wären Sie jetzt versicherungsfrei, auch wenn Sie mehr als geringfügig tätig sind. Vorteil der evtl. weiteren Versicherungsplicht: ab 2023 könnten Sie Ihre Beiträge zu 100 % steuerlich absetzen (nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Steuerberater oder Finanzamt). Ihre Regelaltersrente würde jeweils zum 01.07. eines Jahres unter Berücksichtigung der für das Vorjahr gezahlten Beiträge neu berechnet werden.
02.03.2023, 08:46
Experten-Antwort
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.2023, 08:46 Uhr]
02.03.2023, 11:13
von
Lehrer
Danke für die Antworten! Ja, Experte, Sie haben das richtig verstanden.