Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Selbständige mit einem Auftraggeber und habe mich vor dem 31.12.2012 aufgrund einer Anstellung eines Arbeitnehmers mit 401,-- EUR von der DRV befreien lassen. Jetzt kommt mein Steuerberater auf mich zu, dass ich das Einkommen meiner Angestellten auf 451,-- EUR anheben muss, ansonsten werde ich mit meiner Tätigkeit als Selbständiger mit einem Auftraggeber wieder versicherungspflichtig in der DRV. FRAGE:
Wenn man sich von der DRV als Selbständiger mit einem Auftraggeber aufgrund einer Anstellung eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer befreien hat lassen und die Grenzen für geringfügige Beschäftigungen verändern sich in der Zukunft, muss ich dann das Einkommen meiner AN auf die neue Grenze anpassen, damit die versicherungsfreiheit für mich erhalten bleibt? Ist aufgrund der letzen Änderung eine Anhebung des AN-Einkommens zu 01.01.2015 von 401,-- EUR auf 451,-- EUR zwingend notwendig? Wo ist festgehalten, dass das AN-Einkommen angepasst werden muss, damit der AG seine Versicherungsfreiheit in der DRV nicht verliert?