Sofern Sie nach Erfüllung der Voraussetzungen erstmals der Versicherungspflicht unterfallen, kann möglicherweise auf Antrag eine weitergehende Befreiung von der Versicherungspflicht für die Dauer von bis zu 3 Jahren erfolgen.
Um zu vermeiden, dass Sie wegen Versäumung der Antragsfrist von 3 Monaten möglicherweise für die Zwischenzeit noch Beiträge zahlen müssen, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, sobald Sie absehen können, dass Sie versicherungspflichtig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung