Guten Tag, ich habe ein Angebot für eine zeitlich befristete Honorartätigkeit.(Forschung) Das Projekt ist auf 3 Monate befristet. Ich arbeite dort also für einen Auftraggeber. Gleichzeitig habe ich noch ein Beschäftigungsverhältnis, in dem ich pflichtversichert bin.
Bin ich Rente versicherungspflichtig?
In Ihrer (Haupt-)Beschäftigung bleiben Sie versicherungspflichtig.
Bei Ihrem (Neben-)Engagement ist erst einmal zu klären, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Nur eeil auf dem Vertrag "Honorarvertrag" draufsteht, ist es ja nicht gesagt, dass in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht auch so ist.
Sollte es tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit sein, führt diese dem Grunde nach zur Versicherungspflicht, wenn man davon ausgeht, das es nur einen Auftraggeber gibt und Sie keine Beschäftigten haben.
Diese Rentenversicherungspflicht kann dadurch ausgehebelt werden, dass Geringfügigkeit aufgrund eine kurzfristigen selbstständigen Tätigkeit vorliegt.
Ich hoffe, es wird deutlich, dass eine eingehende Beratung angezeigt ist.