Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Selbständige Tätigkeit in Altersrente nach Arbeitslosigkeit

von reinhard6123.05.2007 | 17:03
1493 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
rbeitslosigkeit. Dazu ist notwendig, dass mein Status "Arbeitslos" ist. Die Arbeitsagentur teilte mir mit, wenn in der Zeit nach Bezug von Arbeitsgeld meine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleibt, der Status der Arbeitslosigkeit erhalten bleibt. Was geschieht also, wenn ich im Januar 2008 eine sebständige Tätigkeit aufnehme im Rahmen von 15 Wochenarbeitsstunden? Ist dann der Bezug der Altersrente gefährdet? Was ist, wenn ich die sebständige Tätigkeit erst ab März 2008 - also nach Beginn der Altersrente- aufnehme und unter 350€ durchsnittlichem Monatsverdienst belibe? Sind die 350 € Zuverdienstgrenze eine Brutto oder Nettogrenze? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, reinhard61,

eines vorweg:

Die Erfahrung zeigt, dass eine Kollision mit einer selbständigen Tätigkeit vor Rentenbeginn immer wieder zu Problemen hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge, Status "Arbeitsloser") führen kann. Deshalb der gut gemeinte Rat, um ein böses Erwachen zu vermeiden: Lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung umfassend beraten. Hier wird man Ihre Fragen auch unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Versicherungslebens beantworten.

Die Hinzuverdienstgrenze von 350,- € ist ein Brutto-Wert.

1 Antworten

reinhard61am 23.05.2007 | 17:18
Hallo, aus irgendeinem Grund ist der erste Teil meiner Anfrage abgeschnitten worden. Daher der Versuch der Rekonstruktion: Mein Anliegen hat damit zu tun, ob ich Arbeitslosengeld- und rentenunschädlich eine selbständige Tätigkeit unter Beachtung der Zuverdienstgrenzen aufnehmen kann und darf. Meine Situation: bis 12/2007 beziehe ich Arbeitslosengeld. Ab März 2008 kann ich in die vorgezogene Altersrente mit 14,1% Abschlag, falls ich zu diesem Zeitpunkt den Status "Arbeitslos" erfülle. Die Frage ist, ob die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit a) jetzt b) zwischen Januar und Februar 2008 c) ab März 2008 den Bezug einer Altersrente gefährdet. Ist die Zuverdienstgrenze von 350€ ein Brutto- oder Nettowert? Danke!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026