Sie sind während Ihrer selbständigen Tätigkeit aufgrund Ihres Antrags im Grunde versicherungspflichtig. Da Sie allerdings mit einem Gewinn von unter 400 EUR geringfügig selbständig tätig sind, sind Sie versicherungsfrei. D.h., Sie zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung. Ihnen werden natürlich auch keine rentenrechtlichen Zeiten gutgeschrieben. Sobald Ihr Gewinn 400 EUR monatlich übersteigt, entfällt die Versicherungsfreiheit wieder und Sie werden versicherungspflichtig.