Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Selbständige Tätigkeit und ALG II

von Jennifer Dark11.07.2011 | 13:47
2202 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin in der Zeit vom 01. November 2008 bis 02. März 2010 selbständig freiberuflich tätig gewesen. Einen Antrag auf Pflichtversicherung (V020) für selbständig Tätige habe ich bereits vor der Gründung gestellt. Die DRV hat daraufhin wie folgt beschieden: 1) "Nach §4 Abs.2 des Sozialgesetzbuches - (SGB VI) - sind Selbständige auf Antrag versicherungspflichtig, wenn und solange sie eine selbständige Tätigkeit ausüben." 2) "Ab 01.11.2008 besteht Versicherungsfreiheit nach §5 Abs. 2 SGB VI, weil nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wird." Wie ist dies zu verstehen? Bedeutet der erste Satz, dass meinem Antrag auf Pflichtversicherung entsprochen wurde? Da ich gehalten bin, regelmäßig meine Einkommensteuerbescheide der DRV vorzulegen, spricht dies ja eigentlich sehr für die Bewilligung meines Antrages, sodass ich mich also im Status der "Pflichtversicherung auf Antrag" befinde, oder nicht? So weit, so klar, wenn da nicht Satz 2 wäre, der von meiner Versicherungsfreiheit nach §5 Abs. 2 SGB VI spricht. Es ist richtig, dass ich in den ersten Geschäftsjahren die typischen Anlaufverluste bei Gründung zu tragen hatte und leider bislang auch keine 400,00 EUR Gewinn verzeichne. Fazit: große Verwirrung! Bin ich nun "versicherungspflichtig auf Antrag nach "§ 4 Abs 2 SGB VI" oder aber "versicherungsfrei nach "§ 5 Abs. 2 SGB VI"???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind während Ihrer selbständigen Tätigkeit aufgrund Ihres Antrags im Grunde versicherungspflichtig. Da Sie allerdings mit einem Gewinn von unter 400 EUR geringfügig selbständig tätig sind, sind Sie versicherungsfrei. D.h., Sie zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung. Ihnen werden natürlich auch keine rentenrechtlichen Zeiten gutgeschrieben. Sobald Ihr Gewinn 400 EUR monatlich übersteigt, entfällt die Versicherungsfreiheit wieder und Sie werden versicherungspflichtig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 11.07.2011 | 13:59
nach der Art Ihrer Tätigkeit gehören Sie dem Grunde nach zu den versicherungspflichtigen Selbständigen. Aber weil der Gewinn unter 400 € monatlich lag, sind Sie frei und brauchen keinen Beitrag zu zahlen. Sobald Sie über 400 € Gewinn erzielen, tritt ganz konkret Versicherungspflicht ein (s.o.)
Jennifer Darkam 11.07.2011 | 14:15
Habe ich richtig verstanden, dass ich "versicherungspflichtig auf Antrag" bin, dies aber mit einer "Beitragsfreistellung" aufgrund der vorhandenen Anlaufverluste / des geringen Gewinns? Somit wäre dann lediglich der Begriff "versicherungsfrei" verwirrend und ist identisch mit dem Begriff "beitragsfrei"?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026