Hallo Friedrich,
aufgrund der Meldung der Handwerkskammer muss die Rentenversicherung prüfen, ob Sie als Handwerker versicherungspflichtig sind. Der Beamtenstatus steht dem nicht entgegen. Nur wenn Sie bereits eine Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen würden, besteht Versicherungsfreiheit als Handwerker. Anhand Ihrer Angaben wird die Rentenversicherung Ihren Sachverhalt prüfen und Sie erhalten einen Bescheid hierüber.