Hallo, ich habe mich als Handwerker selbständig gemacht und habe von der Rentenversicherung ein Schreiben erhalten, dass ich evtl. Beiträge zur Rentenversicherung als Handwerker zahlen muss. Ich bin aber Beamter auf Lebenszeit und bin auch noch als Lehrer im Dienst. Ich bin 44 Jahre alt. Ich dachte, dass ich als Beamter in der Rentenversicherung frei bin?
Danke für Ihre Antwort!
Die Versicherungsfreiheit ist auf Ihre Beamtentätigkeit beschränkt.
D.h. wenn Sie daneben eine andere Tätigkeit ausüben, die bei der Berechnung der späteren Pension nicht berücksichtigt wird, dann kann Versicherungspflicht eintreten.
Die Befreiung gilt ausschließlich für Ihre Tätigkeit als Beamter.
Die selbständige Tätigkeit als Handwerker wird dann zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führen.
Hallo Friedrich,
aufgrund der Meldung der Handwerkskammer muss die Rentenversicherung prüfen, ob Sie als Handwerker versicherungspflichtig sind. Der Beamtenstatus steht dem nicht entgegen. Nur wenn Sie bereits eine Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen würden, besteht Versicherungsfreiheit als Handwerker. Anhand Ihrer Angaben wird die Rentenversicherung Ihren Sachverhalt prüfen und Sie erhalten einen Bescheid hierüber.