Hallo Jürgen S.,
jede Tätigkeit wird für sich beurteilt, die Beschäftigung als Beschäftigung und die selbst. Tätigkeit als ebensolche. Dafür ist es unerheblich, in welchem wirtschaftlichen Verhältnis sich die Gesamteinkommenslage darstellt.
Wir gehen mal davon aus, dass keine Tätigkeit für sich betrachtet geringfügig ist.