Guten Tag zusammen,
heute habe ich erstmals bei der Rentenversicherung angerufen und nachfolgendes gefragt: Zum 30.06.08 habe ich nach 27 Beitragsjahren gekündigt und möchte mich als Trainer / Lehrer selbständig machen. Ich fragte den Experten am Telefon, ob ich nach § 6 SGB VI Punkt 3 mich für einen Zeitraum von 3 Jahren von der Versicherungspflicht befreien lassen kann.
Er meinte das wäre möglich aber ich sei doch gar nicht mehr versicherungspflichtig, weil ich schon deutlich mehr als 216 Monatsbeiträge eingezahlt habe.
Jetzt bin ich verunsichert denn ich finde im Internet nur Hinweise, dass diese Regelung ausschließlich für selbständige Handwerker gilt.
Wie denken die Leser dieses Forums? In den letzten Beiträgen dieses Monats zu dem Thema schreibt Bernhard gar nichts von der grundsätzlichen Freistellungmöglichkeit in den ersten 3 Jahren nach Existenzgründung. Stimmt das denn nicht?
In den Vorjahren habe ich auch schon nebenberuflich als Lehrer gearbeitet, dabei aber niemals mehr als 4800 € im Jahr gehabt. Gilt die 3-Jahres-Befreiungsregel dann für mich ab 1.07.08 oder könnte die Rentenversicherung in meinem Fall sagen: "Tut uns leid, die 3-Jahres-Regelung gilt nicht ab Beginn Selbständigkeit - sondern sobald Sie den ersten Euro Gewinn damit eingefahren haben?
Vielen Dank für Eure Antwort!