Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Start ins Berufsleben stellt sich mir die Frage, ob meine Situation als "selbständig" oder als "scheinselbständig" einzustufen ist.
(Mir ist bewusst, dass die Antworten hier nicht rechtsbindend sind. Ich versuche nur im Vorfeld Informationen zu sammeln)
Meine Situation:
1. Ich arbeite als Designer für Inneneinrichtungen für EIN Atelier, das meine Entwürfe über Agenten in verschiedenen Ländern verkauft. Ein Teil des jeweiligen Verkaufserlöses geht an den Agenten, ein Teil an das Atelier und ein Teil an mich. (Ich werde also nur für einen verkauften Entwurf bezahlt und erhalte kein fixes monatliches Gehalt)
2. Ich habe keinen Vertrag mit dem Atelier und kann meine Arbeitszeiten absolut einteilen wie ich möchte. Könnte mir also auch Urlaub nehmen, wann ich will und wie lang ich will.
3. Von dem Auftraggeber erhalte ich keine konkreten Anweisungen oder Vorgaben sondern nur eine grobe Richtung in die ich arbeiten soll. Ich bin also in meinem kreativen Schaffen eigenständig.
Ist meine Tätigkeit damit als selbständig oder scheinselbständig zu werten?
Für eine Antwort danke ich bereits im Voraus sehr herzlich.
Mit den besten Güßen
Christian Schneider