Ich bin teilweise erwerbsgemindert und arbeite 20 Stunden. Ich erwäge stattdessen eine Selbständigkeit im kleinen Rahmen, meine Hinzverdienstgrenze liegt bei 2500 € - wie würde mein Überschuß aus der Selbständigkeit denn bis zur ersten Steuererklärung ermittelt?
Ich bin teilweise erwerbsgemindert und arbeite 20 Stunden. Ich erwäge stattdessen eine Selbständigkeit im kleinen Rahmen, meine Hinzverdienstgrenze liegt bei 2500 € - wie würde mein Überschuß aus der Selbständigkeit denn bis zur ersten Steuererklärung ermittelt?
Das Arbeitseinkommen wird grundsätzlich durch den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen. Da dieser für den Beurteilungszeitraum oftmals noch nicht vorliegt, kann das maßgebende Einkommen dann zunächst nur geschätzt werden. Soweit die vom Antragsteller gemachten Angaben oder sonstigen Unterlagen zum Nachweis der Einkünfte nicht ausreichen, können in besonderen Einzelfällen die Finanzbehörden eingeschaltet werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_15R0
Die Frage von Frau Reiss wurde bereits erschöpfend beantwortet.
Zu ergänzen wäre hierzu, dass bei einer Rentenfestsetzung unter Berücksichtigung eines geschätzten Einkommens zum gegebenen Zeitpunkt vom Rentenversicherungsträger eine Überprüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgen wird, sobald der Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird.
Bei abweichenden Einkommensbeträgen ist der unter Vorbehalt zu erteilende Rentenbescheid zurückzunehmen. Etwaige Überzahlungen werden zurückgefordert.