Die Feststellung, ob eine selbständige Tätigkeit versicherungsfrei aufgrund Geringfügigkeit ist, wird stets vorausschauend beurteilt und zwar anhand des aktuell nachgewiesenen Arbeitseinkommens. Demzufolge ist es für eine festgestellte Versicherungsfreiheit unbeachtlich, wenn Sie in einem Monat über der 400,00 Euro-Grenze verdienen. Maßgebend für die Beitragsberechnung sind die Angaben aus Ihrem Einkommenssteuerbescheid bzw. eine entsprechende Bescheinigung Ihres Finanzamtes.