Selbständigkeit -Existenzgründung-Rentenbefreiung

von
Kuhla Birgit

Ich babe mich als Beratungsstellenleiter/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Buchführungs-u.Schreibbüro und
arbeite auf Honorareinkünfte für andere Beratungsstellenleiter
selbständig gemacht..
Die Rentenversicherung geht in meinem Fall davon aus das ich hier nur für einen Auftraggeber tätig bin, was ich überhaupt nicht nachzuvollziehen ist und das ich rentenversicherungspflichtig bin.
Meine Einkünfte aus Beratungsstellentätigkeit belaufen sich auf 2/3 = 67% meiner Einnahmen.1/3 = 33% muss ich jeden Monat an die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. abführen.
Ist eigentlich die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. als Auftraggeber anzusehen, da ich keine Aufträge und Gelder erhalten?
Buchführungsarbeiten/ Lohnabrechnungen werden für mehere Einzelunternehmen erstellt. (Einnahmen ca.6000,00 € Jahr)
Honorareinkünfte von anderen Beratungsstellenleiter pro Jahr ca.12.000 €.

Experten-Antwort

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist aus Sicht der Rentenversicherung als Auftraggeber anzusehen. Der Verein bekommt von den Mitgliedern den Auftrag zur Erstellung einer Steuererklärung. Diesen Auftrag delegiert er als seine eigene Aufgabe an den Beratungsstellenleiter weiter. Die Beratungsstellenleiter sind also Erfüllungsgehilfen des Vereins.

Beratungsstellenleiter sind somit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn Sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für die Lohnsteuerhilfe beschäftigt sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Nr. 9 SGB VI). Sie arbeiten „im Wesentlichen“ für die Lohnsteuerhilfe, wenn Sie mindestens fünf Sechstel der gesamten Einkünfte alleine aus dieser Tätigkeit erzielen. Bei der Entscheidung über die Versicherungspflicht muss stets jeder Einzelfall betrachtet werden. Dazu müssten die entsprechenden Verträge überprüft bzw. noch zusätzliche Angaben gemacht werden.
Diese Prüfung würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin, um die Frage nach der Versicherungspflicht abschließend zu klären.

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