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Experten-Antwort

Selbständigkeit mit Pflicht-RV+Minijob 400,. €

von A.Gutowski14.08.2012 | 11:18
1546 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin seit vielen Jahren hauptberuflich selbständig in der Unterrichtsbranche (Nachhilfe, Bildungsträger, VHS, Firmen etc.) und damit pflichtversichert in der RV, ich zahle einkommensgerechte Beiträge. Einer meiner Auftraggeber möchte jetzt diese Honorartätigkeit (für ihn) in einen 400,-€ - Job umwandeln. Hätte das Auswirkungen auf meine eigenen Rentenbeiträge, z.B. anteilmäßige Zahlung des Arbeitgebers?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A. Gutowski,

Feli hat bereits die zutreffende Anwort gegeben:

- Verringerung des Einkommens, dass der Beitragspflicht unterliegt und

- Zahlung des Pauschalbeitrages aufgrund des Minijobs durch den Arbeitgeber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 14.08.2012 | 13:37
Ihr beitragspflichtiges Einkommen aus der Selbständigkeit würde sich um den Anteil, den Sie im 400-Euro-Job bekommen würden, verringern und Ihr AG muss für Ihr Arbeitsentgelt (aus dem Minijob) Pauschalbeiträge zur Renten- und ggf. Krankenversicherung und die anderen Pauschalsteuern zahlen.
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