Wenn Du seit 1995 eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst und jetzt eine selbständige Tätigkeit aufnimmst, fällt der Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht weg.
Statt dessen könnte jedoch ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach neuem Recht bestehen. Allerdings ist das nicht zwangsläufig, da ja nach neuem Recht etwas veränderte und zwar eher etwas restriktivere Regelungen bezüglich der medizinischen Voraussetzungen gelten.
Ich würde Dir vorschlagen, dass Du in einem Brief der Rentenversicherung mitteilst, dass Du mit dem Gedanken spielst, eine selbstsändige Tätigkeit aufzunehmen und dass Du um verbindliche Mitteilung bittest, ob Du dann einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht hat.
Ohne Risiko ist das ganze jedoch nicht, denn die Rentenversicherung könnte im ungünstigen Falle auf die Idee kommen, dass Du, nachdem Du offenbar in der Lage bist, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, vielleicht gar nicht mehr so krank bist und könnte prüfen, ob Dir die Rente überhaupt entzogen werden kann.
Außerdem ist es ohnehin so, dass wenn Du aus der selbständigen Tätigkeit höhere Einkünfte hast als monatlich 400 €, dass dann ohnehin nur noch ein Anspruch auf eine Teilrente bestehen könnte (bei einem entsprechenden höheren Verdienst könnte die Rente sogar ganz entfallen).