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Selbständigkeit trotz Bezug EU-Rente

von goldfasan120.04.2008 | 13:03
2220 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 1995 eine volle EU-BU-Rente. Ich hätte jetzt die Möglichkeit mich selbständig zu machen. Hätte hier nur eine kontrollierende Aufgabe, dass heißt, am Tag ca. 3 Stunden. Verliere ich dadurch meine Rente? Nach einem Telefongespräch mit einem Rentenberater, erklärte mir dieser, dass es in meinem Fall nicht so einfach wäre, weil ich die Rente schon so lange beziehen würde und zu dem damaligen Zeitpunkt andere Regeln gelten, als bei Rentnern, die erst in den letzten Jahren Renten-Bezieher geworden sind. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.04.2008 | 09:56

Hallo goldfasan1,

das ist in Ihrem Fall in der Tat nicht so einfach, da der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nach dem Recht vor 2001 mit der Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit entfällt - egal wieviel Stunden bzw. wieviel Entgelt damit verbunden sind. Insoweit kann ich nur auf die richtigen Beiträge von Wolfgang Amadeus, --- und Rosanna verweisen - wobei mir vor allem der Hinweis von Rosanna bedenkenswert erscheint (ohne jetzt genau zu wissen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt und ob hier überhaupt die Möglichkeit einer abhängigen Beschäftigung bestehen würde...).

Moderatoren-Antwortam 22.04.2008 | 13:16

Hallo Rosanna,

ich weiß nicht, ob ich mich sooo mißverständlich ausgedrückt habe.

Ich schrieb nicht "bedenklich" oder so, sondern "bedenkenswert".

Also: Der Vorschlag ist es "wert, mal drüber nachzudenken."

Nix mit "abwegig", oder ;-)?

Vielleicht schreibe ich das nächste Mal besser, der Vorschlag ist gut, oder so ähnlich...

6 Antworten

---am 20.04.2008 | 18:00
Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit schließt eine selbständige Erwerbstätigkeit aus. Ob die Bedingungen für die Rente wegen Erwerbsminderung nach neuerem Recht bei Ihnen erfüllt sind, kann man vorab nie sagen. Wenn Sie Glücksspiele lieben...
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 17:55
Wenn Du seit 1995 eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst und jetzt eine selbständige Tätigkeit aufnimmst, fällt der Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht weg. Statt dessen könnte jedoch ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach neuem Recht bestehen. Allerdings ist das nicht zwangsläufig, da ja nach neuem Recht etwas veränderte und zwar eher etwas restriktivere Regelungen bezüglich der medizinischen Voraussetzungen gelten. Ich würde Dir vorschlagen, dass Du in einem Brief der Rentenversicherung mitteilst, dass Du mit dem Gedanken spielst, eine selbstsändige Tätigkeit aufzunehmen und dass Du um verbindliche Mitteilung bittest, ob Du dann einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht hat. Ohne Risiko ist das ganze jedoch nicht, denn die Rentenversicherung könnte im ungünstigen Falle auf die Idee kommen, dass Du, nachdem Du offenbar in der Lage bist, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, vielleicht gar nicht mehr so krank bist und könnte prüfen, ob Dir die Rente überhaupt entzogen werden kann. Außerdem ist es ohnehin so, dass wenn Du aus der selbständigen Tätigkeit höhere Einkünfte hast als monatlich 400 €, dass dann ohnehin nur noch ein Anspruch auf eine Teilrente bestehen könnte (bei einem entsprechenden höheren Verdienst könnte die Rente sogar ganz entfallen).
Rosannaam 20.04.2008 | 20:51
Könnte diese Tätigkeit nicht auch im Rahmen eines Mini-Jobs (bis 400,- €) erfolgen? Dann gäbe es doch überhaupt keine Probleme. Und für den Arbeitgeber sind die Kosten ja wohl auch nicht so unerschwinglich! Eine Überlegung wäre es wert, denn dann hätten Sie die von den anderen Usern bereits genannten Probleme nicht. Und es könnte tatsächlich zu Problemen kommen - evtl. neue ärztl. Untersuchung etc. MfG Rosanna.
Goldfasan1am 21.04.2008 | 10:49
Hallo :-) vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte bereits mit einer Dame von der Beratungsstelle gesprochen, diese sagte mir, da ich die Rente schon so lange und zur Zeit der Bewilligung andere Regeln bestanden hätten (sie nannte es sehr schwammig) könnte es sein, dass gar kein, oder wenn, dann nur ein Teilabzug vorgenommen wird. Ich sollte allerdings in meinem Schreiben an die BfA vermerken, dass diese Selbständigkeit nicht auf "Kosten der Gesundheit" ginge. Nun ja...habe jetzt offiziell beim Rentenbund angefragt, mal sehen was passiert.
Rosannaam 22.04.2008 | 10:49
Ich möchte hierzu nochmal meine Bedenken äußern: Nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht war NICHT erwerbsunfähig, wer eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat (selbst wenn er nach dem Leistungsvermögen eu gewesen wäre!). Wenn Sie jetzt eine SELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT ausüben, wieviele Stunden auch immer, besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die bisher bezogene EU-Rente. Es müßte geprüft werden, auch ärztlicherseits, ob eine VOLLE ERWERBSMINDERUNG vorliegt. Dann wäre anstelle der EU-Rente die volle EM-Rente zu zahlen. @Expertin: Meinen Hinweis auf einen Mini-Job anstelle einer (dieser) selbst. Tätigkeit finde ich eigentlich nicht soooo abwegig. Man könnte es doch zumindest beim Arbeitgeber einmal ansprechen. Kostet doch nix! Und man könnte sich unter Umständen viel Ärger und Schreibkram ersparen. MfG Rosanna.
Rosannaam 22.04.2008 | 13:49
Oh, sorry, das habe ich tatsächlich falsch gelesen! Tut mir leid. Wer lesen kann, ist halt klar im Vorteil!!! Und - das nächste Mal können Sie wieder bedenkenswert schreiben...! :-))) Ich werde es nicht mehr missverstehen. MfG Rosanna.
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